Das Coaching-Projekt, an dem in der ersten Tranche mehr als 2.000 Jugendliche teilnahmen, bietet den Langzeitarbeitslosen, die länger als sechs Monate keinen Job hatten, durchgehend einen Coach an, der den einzelnen Jugendlichen sehr genau kennt und dadurch rasch einschätzen kann, für welchen Beruf er sich am besten eignet. Halten die Teilnehmer Termine nicht ein, werden sie von ihrem Coach zunächst telefonisch kontaktiert. Falls das erfolglos bleibt, wird auch eine Kontaktaufnahme in der Wohnung versucht. Die Zielgruppe der 15- bis 25-Jährigen kamen zum Teil aus zerrütteten Familien, hatten Drogenproblemen oder Probleme mit Schulden oder Haftentlassung.
Projekt-Verlängerung
Von den insgesamt 2.012 Jugendlichen konnten 816 auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden, weitere 44 Jugendliche absolvieren ein Praktikum, so Buchinger. 293 Jugendliche besuchen eine Ausbildung. Lediglich 435 Jugendliche konnten trotz intensiver Betreuung nicht vermittelt werden. Die Erfolgsquote betrage demnach 57,3 Prozent. Die Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen ganz zu beseitigen, sei allerdings nicht gelungen, so Buchinger. Man wollte keinen Zwang ausüben.
Die Kosten für das Projekt bezifferte Buchinger mit 4,2 Mio. Euro, davon kamen 1,4 Mio. Euro von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Für die Verlängerung seien 4,5 Mio. Euro veranschlagt, die WKÖ werde sich mit 100.000 Euro beteiligen. Das Coaching-Projekt werden in veränderter Form fortgesetzt. Künftig sollen nicht nur langzeitarbeitslose Jugendliche betreut werden, sondern auch Jugendliche, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Die Arbeitnehmer erhalten Lohnkostenzuschüsse bis zu zwei Drittel der Lohnkosten. Auch die Fortführung des Projekts wird von der Aufleb-Stiftung abgewickelt, einer Branchenstiftung, die beim EU-Beitritt für Beschäftigte der Nahrungsmittelbranche gegründet wurde.
Unter langzeitarbeitslosen Jugendlichen werden junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren verstanden, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind. Allfällige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit durch Beschäftigung oder Kurse dürfen nicht länger als 28 Tage betragen.