TV-Gebühreninkasso: Der ORF bekommt zwei Drittel, ein Drittel geht an Bund und Länder.

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Entspricht das TV-Gebühreninkasso für ORF, Bund und Länder der Verfassung? Nicht ganz, meint Barbara Leitl-Staudinger, Rechtsprofessorin an der Uni Linz und Ersatzmitglied des Bundeskommunikationssenats. Das geht aus ihrer Präsentation für das Rundfunkforum am Donnerstagnachmittag hervor.

Rund zwei Drittel der Gebühren bekommt der ORF, ein Drittel Bund und Länder. Wer anstelle der öffentlichen Verwaltung Abgaben einhebt, muss ihr unterstellt sein und ist zur Information verpflichtet. Also auch die Gebühreninkassofirma GIS, die seit 2001 zur Gänze dem ORF gehört.

Beim Bund sieht Leitl-Staudinger keine gröberen Probleme. "Erforderliche Sanktionsmechanismen" seien auf Bundesebene "gewährleistet". Denn, so bestätigt ein GIS-Sprecher auf STANDARD-Anfrage: Die GIS und ihr Geschäftsführer sind Weisungen des Finanzministers unterworfen. Widersetzt sich der GIS-Manager diesen Orders, kann ihn Wilhelm Molterer (oder wer ihm folgt) abberufen.

Ob die "Sanktionsmechanismen" allerdings auch auf Landesebene ausreichen, bezweifelt Leitl-Staudinger. Informationspflichten wiederum "fehlen sowohl nach dem burgenländischen als auch nach dem Salzburger Landesrecht". Auch das entsprechende Gesetz für Tirol könnte "zu kurz greifen", meint die Rechtswissenschafterin. Der GIS-Sprecher nach Rücksprache mit einem Juristen seiner Firma: "Wir haben keine Probleme mit Landesgesetzen."

Forderungen der EU

Das Rundfunkforum zum "Recht der Rundfunkfinanzierung" ist mehrfach aktuell: Die Regierung verhandelt im Herbst über eine Medienförderung auch für Privatsender – darum geht es heute, Freitag, beim Forum. Und die EU prüft den gebührenfinanzierten ORF, formal hat das Verfahren noch nicht begonnen. Was da so blüht, fasste Patrick Segalla vom Verfassungsdienst des Kanzleramts zusammen.

"Unklar" ist für ihn nach anderen EU-Entscheiden, inwieweit die Kommission öffentlich-rechtliche Spartenkanäle zulässt. Als Programmauftrag reichten "Information, Bildung, Kultur" in Deutschland nicht. Dem Sport darf sich ein solcher Kanal nur zu höchstens zehn Prozent widmen. Bisherige Inhalte über neue Plattformen wie Handy seien "wohl zulässig". Neue unterlägen den strengen Kriterien von TV und Radio. Die EU fordere wohl auch vom ORF transparentere Finanzierung, Kontrollstrukturen für den öffentlich-rechtlichen Auftrag und, dass die Gebühren nicht mehr bringen, als der Auftrag kostet. Preistreiben mit Gebühren um Sportrechte ist tabu. (Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 14.9.2007)