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Der Wechsel in die Privatwirtschaft soll ohne Abstriche bei der Beamtenpension möglich werden.

Foto: APA/Schneider
Wien – Für die Mitarbeiter der Post, Telekom Austria und beim ÖBB-Postbus könnte sich demnächst einiges ändern. Denn die Unternehmen haben mit der Gewerkschaft eine Einigung über ein neues Karenzierungsmodell für Beamte erzielt. Künftig können dadurch die Mitarbeiter dennoch die volle Beamten-Pension erhalten, auch wenn sie in die Privatwirtschaft bzw. innerhalb des Unternehmens in einen Angestellten-Vertrag wechseln oder wenn sie sich bis zur Pension karenzieren lassen. Dafür notwendig ist allerdings eine Änderung im Beamtendienstrecht, die im Ministerrat und im Parlament noch bestätigt werden muss. Beamtenministerin Doris Bures wartet noch auf die Vorlage der Einigung. Nach der Vereinbarung werden Unternehmen und Mitarbeiter den Aufschlag auf die Differenz zwischen dem Beamtenpensionsbeitrag und dem niedrigeren ASVG-Beitrag bis zum tatsächlichen Pensionsantritt fortzahlen. Bisher war eine solche Regelung per Gesetz auf fünf Jahre befristet. Jegliche Karenzierung kann aber weiterhin nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen.

Kein Massenwechsel

Theoretisch könnte sich durch die Neuregelung nun ein über 50-jähriger Telekom-Mitarbeiter bis zu seiner Pension außer Dienst stellen lassen. Das Unternehmen könnte das dem Mitarbeiter mit einem Golden Handshake schmackhaft machen und so seine Personalziele trotz des Kündigungsschutzes für seine Beamten erreichen. Wirklich realistisch ist das allerdings nach Einschätzung des Betriebsrats nicht. "Wir haben uns ausgerechnet, dass das Unternehmen im Schnitt einem Betroffenen, der noch zwölf bis 13 Jahre zur Pension hat, rund 500.000 Euro zahlen müsste, damit das Angebot für ihn attraktiv wäre", sagte Telekom-Austria-Betriebsratschef Michael Kolek.

Ein Massenwechsel der Beamten ins Angestelltenverhältnis ist auch laut Gewerkschaft nicht in Sicht. Wirklich lohnen dürfte sich das nur für höherrangige Führungskräfte, die als Angestellte deutlich mehr verdienen können als im Beamten-Schema. Beamte im mittleren und unteren Einkommensbereich würden als Angestellte wohl kaum mehr Gehalt erhalten. (APA, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 17.9.2007)