Wien – Wiewohl das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) dementiert, mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) handelseins über die Reform der Finanz- und Bankenaufsicht zu sein: OeNB und FMA sind einander doch näher gekommen. Zwischen den über Prüf- und sonstige Kompetenzen schwer zerstrittenen Institutionen zeichnet sich ein ernst zu nehmender Kompromiss ab, sagen Insider. Der ist zwar noch nicht öffentlich, liegt aber auf dem Tisch von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP). Ende September solle der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen, hieß es aus dem Umfeld des Finanzministeriums am Montag zur APA. Ausverhandelt haben ihn den Quellen zufolge FMA-Vorstandsdirektor Kurt Pribil (ÖVP) und OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek. Dieses Papier zur "Qualitätssicherung der Aufsicht" wird Molterer diese Woche mit seinem roten Staatssekretär Christoph Matznetter akkordieren.

Arbeitsteilung

Der Kompromiss sieht folgende Arbeitsteilung vor: Vor-Ort-Prüfungen soll künftig nur mehr die OeNB machen, weshalb auch alle personellen Ressourcen in der Notenbank konzentriert werden. Routine-, Follow-up- und aus akuten Anlassfällen notwendige Prüfungen sollen demnach unter Federführung der OeNB durchgeführt werden. Derzeit gibt die FMA den Auftrag für diese Prüfungen, beide Häuser haben Eingreiftruppen, die in den geprüften Finanzinstituten gegebenenfalls einreiten. Ausschließlich der FMA vorbehalten bleibt weiterhin die so genannte Einzelinstitutsanalyse – schließlich kann nur sie als Behörde Bescheide erlassen und Maßnahmen anordnen und durchführen.

Finanzmarktstabilität

Unverändert der OeNB obliegt auch in Zukunft die Prüfung jener Umstände, die die Sicherung der Finanzmarktstabilität betreffen. Ungeklärt, weil nicht im Gestaltungsbereich der Kontrolleinrichtungen, blieb freilich ein Punkt: Die OeNB, die bei Liquiditätskrisen von Banken oder bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität rettend einspringen muss, wünscht sich "Zähne": Sie will künftig Maßnahmen setzen können. Welche das sein könnten, hat sie am Beispiel Fremdwährungskredit anschaulich gemacht: Sollten derartige Kredite überhand nehmen, möchten die OeNB künftig die Möglichkeit haben, regulierend (in dem Fall: mit der Festsetzung von Limits) eingreifen zu können.

Bisher hat man sich daran die Zähne ausgebissen, denn die OeNB ist keine Behörde. Will der Gesetzgeber entsprechend tief greifende Änderungen verordnen, müssten diese auf ihre Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit und EU-Gesetzeskonformität abgeklopft werden. Dieser Wunsch der OeNB ist nicht in das Kompromisspapier aufgenommen worden, allfällige Lösungsvorschläge sollen im Zuge des parlamentarischen Gesetzwerdungsprozesses nachgereicht werden. (ung, red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.9.2007)