Berlin - Mit dem Rauchverbot in Gaststätten in Niedersachsen und Baden-Württemberg wird sich voraussichtlich das deutsche Bundesverfassungsgericht beschäftigen. "Wir haben mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel gegen diese Gesetze einzulegen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagsausgabe). "Wir unterstützen eine Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg", erklärte sie. Hartges rechnet damit, dass die Verfassungsbeschwerde in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht werde. Niedersachsen und Baden-Württemberg waren die ersten deutschen Bundesländer, die ein generelles Rauchverbot unter anderem in Gaststätten, Restaurants und Diskotheken erlassen haben. Dort ist seit Anfang August das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem die Besitzer von kleinen Kneipen Sturm, weil sie Umsatzverluste haben. (APA/AFP)