Wien – Die Anleger von Meinl European Land (MEL) können – zumindest was die steuerliche Seite anbelangt – aufatmen. Das Finanzministerium hat das Unternehmen als Kapitalgesellschaft und nicht als Fonds eingestuft. Somit bestehe keine Gefahr, dass Anteilseigner mit der "Sicherungssteuer" konfrontiert werden.

Diese Abgabe im Ausmaß von 1,5 Prozent fällt automatisch an, wenn Anleger in nicht offen gelegte Fonds ("schwarze Fonds") investieren und keine Einkommensteuer bezahlen. Allerdings hat das Finanzministerium MEL bereits vor vier Jahren als Kapitalgesellschaft eingestuft, deren Ausschüttungen – wie generell – lediglich der Kapitalertragsteuer unterliegen. Zugute kam der Immogesellschaft die hohe Verschuldung. Laut Finanzministerium ist bei einem Fremdkapitalanteil von über 50 Prozent davon auszugehen, dass es sich um keinen Fonds handelt.

Offenbar ist diese steuerrechtliche Einschätzung auch ein wichtiger Grund für die intensive Begebung von Anleihen, insbesondere Commercial Paper. Aus MEL-Kreisen ist immer wieder zu hören, dass diese Tätigkeit im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Meinl European Land stehe. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.09.2007)