Diskriminierung
In einem Interview mit der Financial Times sagte Premier Recep Tayyip Erdogan, das Recht auf eine Hochschulbildung dürfe nicht aufgrund der Kleidung einer Frau eingeschränkt werden. Das sei auch in keinem europäischen Land so. Er werde sich deshalb dafür stark machen, dass die Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen aufgehoben wird.
In der geltenden Verfassung wird auf die Kopftuchfrage zwar nicht explizit eingegangen, doch hat das Verfassungsgericht Ende der 80er-Jahre aufgrund des Laizismusgebots das Tragen von Kopftüchern als Zeichen religiöser Symbole an den Universitäten untersagt. Auch jetzt befürchten die Gegner des Kopftuchs, dass andernfalls der laizistische Charakter der Hochschulen unterlaufen wird. Ein bekannter Soziologe sagte, falls das Verbot aufgehoben wird, würde der Druck auf alle Studentinnen dazu führen, dass bald nur noch Frauen mit Kopftuch auftreten würden.
Dabei geht es bei der Verfassungsreform durchaus nicht nur um das Kopftuch. Die geltende türkische Verfassung stammt noch aus der Zeit der Militärdiktatur Anfang der 1980er-Jahre, weshalb sich alle Parteien einig sind, dass ein demokratischeres Grundgesetz dringend notwendig ist. Die AKP hat deshalb eine Kommission, der auch Professoren angehören, die nicht Parteimitglieder sind, eingesetzt, um einen Entwurf erarbeiten zu lassen. Der soll nun kommende Woche der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Parlament muss sich die AKP um Zustimmung aus anderen Parteien bemühen, da sie selbst über keine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt.