Forderungen nicht erfüllt
Fekter und Stoisits bemängeln in ihrer Stellungnahme vor allem, dass zwei langjährige Forderungen nicht erfüllt werden, nämlich aktuell und nicht nur jährlich (oder gar alle zwei Jahre wie in manchen Ländern) Berichte vorlegen und Gesetze beim VfGH anfechten zu können. Strikt abgelehnt wird überdies die künftig mögliche "grundlose" Abwahl eines Volksanwaltes durch eine Zweidrittelmehrheit des Nationalrates. Die Möglichkeit der Abberufung zu schaffen, halten die Volksanwältinnen zwar auch für nötig - aber ihnen wäre ein Amtsenthebungsverfahren beim VfGH lieber.
Die Wiener Landesregierung hat schwere Bedenken bei den geplanten Verwaltungsgerichten. Zwar trete man den Verwaltungsgerichten "nicht grundsätzlich entgegen". Aber "die Folgen der Beseitigung der zweiten Administrativinstanz in der Verwaltung sind sehr weit reichend". Deshalb verlangt die Landesregierung ein uneingeschränktes Recht auf die Richterernennung für das Wiener Verwaltungsgericht.
Höhere Kosten durch mehr Aufgaben
Die Landesregierung ist überzeugt: "Die Qualität der Entscheidungen der Bauoberbehörde, des Dienstrechtssenates, des Vergabekontrollsenates der Stadt Wien oder des Umweltsenates des Bundes, um nur einige Beispiele zu nennen, kann durch einen Einzelrichter, der über keine spezielle Vorbildung und vor allem keine praktische Erfahrung auf dem betreffenden Rechtsgebiet verfügt, nicht gehalten werden." Beklagt wird, dass die Verwaltungsgerichte "erheblich mehr" Aufgaben hätten als die unabhängigen Verwaltungssenate, die sie ablösen - und somit mehr kosten werden. Die geschätzten 10,3 Mio. Euro pro Jahr mehr will sich Wien im neuen Finanzausgleich abgelten lassen. Zudem verlangt Wien ein "wirksames Instrument zur Wahrung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes", nämlich die Möglichkeit der Amtsbeschwerde.
Bei den Verwaltungsgerichten würden sich die Verfahren im Vergleich zum Verwaltungsgerichtshof entscheidend verlängern, warnt die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt, die für Beschwerden gegen Versetzungen und Verwendungsänderungen der öffentlich Bediensteten zuständig ist.
Volksabstimmung angebracht
Eine Volksabstimmung über die geplante Staats- und Verwaltungsreform halten einige Mitglieder des Instituts für Öffentliches Recht an der Uni Innsbruck für angebracht. Die "tranchenartigen" Änderungen könnte zu einer "schleichenden" Gesamtänderung der Verfassung führen. Und in diesem Fall ist eine Volksabstimmung notwendig, wird in der Begutachtungs-Stellungnahme betont. Aber auch wenn es sich nur um eine beträchtliche Teiländerung handeln sollte, sollte man überlegen, das Volk darüber abstimmen zu lassen.