Die Erbschafts- und die Schenkungssteuer wurden im Frühjahr vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Die Regierung hat bis 31. Juli 2008 Zeit, für diese beiden Steuern eine neue Regelung zu finden. Tut sie das nicht, fallen die Steuern endgültig. Der Grund für die Aufhebung der Erbschaftssteuer waren die "Einheitswerte" zur Berechnung der Steuerlast für vererbtes Grundvermögen. Diese wurden seit Jahrzehnten nicht angepasst, wodurch für Grundstücke extrem wenig Erbschaftssteuer bezahlt wurde. Dies sei "gleichheitswidrig", befanden die Verfassungsrichter. Die Begründung für den Fall der Schenkungssteuer ist fast ident: Die Schenkungssteuer werde auf Basis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt, weil die zur Berechnung herangezogenen "Einheitswerte" von Grundstücken nicht geeignet seien, die reale Wertentwicklung angemessen abzubilden. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.9.2007)