Geschlossene Fonds kamen früher fast nur in angelsächsischen Ländern vor. In der Hochblüte der englischen Seefahrt wurden damit vor allem Schiffe und oft auch deren Mannschaft finanziert. Die Mittel werden durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht. Man kann meist nur im Platzierungszeitraum mit höheren Summen investieren, danach wird der Fonds geschlossen. Beim Erwerber eines Anteils wird der Käufer zum Unternehmer – in der Regel Kommanditist – mit allen Chancen und Risiken. Geschlossene Fonds sind ein beliebtes Vehikel zur Beteiligungen an Immobilien, Schiffen, Flugzeugen, Anlagen zur Produktion regenerativer Energien und Filmen.

Der Kurswert eines Anteils unterliegt der freien Preisbildung, sodass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Auf- oder Abschlag gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird. Der Wert ist also nicht garantiert, ebenso wenig die Rendite. Zu dieser wird auch der Verkaufserlös nach Ende der Nutzungszeit des Wirtschaftsgutes gerechnet.

Einen Anspruch auf Rücknahme der Fondsanteile hat der Anleger bei einem geschlossenen Fonds nicht. Die Anteile können nur an Dritte verkauft werden. Dies ist einer der entscheidenden Nachteile gegenüber offenen Fonds: Hier werden unbegrenzt Anteile ausgegeben und in der Regel börsentäglich auch wieder zurückgenommen. Die begebenden Fondsgesellschaften sind gesetzlich zur Rücknahme der Anteile verpflichtet.

Wer sich für geschlossene Fonds entscheidet, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ausstieg nicht einfach ist und das Kapital daher für einen längeren Zeitraum gebunden ist. (kremer, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.09.2007)