Durch die gesetzliche Erbfolge wird geregelt, wer von einem Erbe begünstigt wird, wenn jemand stirbt, ohne ein gültiges Testament zu hinterlassen oder in einer gültigen letztwilligen Verfügung nur über bestimmte Teile des Nachlasses verfügt hat bzw. wenn die Testamentserben das Erbe nicht annehmen. Ein gesetzliches Erbrecht haben Eheleute (sofern die Ehe noch aufrecht ist; bei einer Scheidung erlischt der Anspruch) und Personen, die mit dem Erblasser in nächster Linie verwandt sind. Je näher die Verwandtschaft ist, desto eher wird man in der Erbfolge berücksichtigt. Stiefeltern oder Stiefgeschwister, mit denen keine Blutsverwandtschaft besteht, sondern nur eine angeheiratete, haben kein gesetzliches Erbrecht. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.9.2007)