Bild nicht mehr verfügbar.

Der Grazer Uhrturm am Schloßberg - ein Wahrzeichen der steirischen Landeshauptstadt.

Foto: Archiv
Graz - Der Senat der Medizinischen Universität Graz hat am Mittwoch einen Zweiervorschlag für die Wahl des Rektors erstellt. Dies wurde vom Senatsbüro mitgeteilt. Zwei Bewerber erreichten die notwendige Mehrheit, daraus ergab sich die Reihung mit dem Rostocker Univ.-Prof. Emil C. Reisinger an der Spitze, gefolgt vom Innsbrucker Univ.-Prof. Jörg I. Stein. Der Vorschlag wurde dem Universitätsrat übermittelt, der daraus in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 25. September, den künftigen Rektor wählen wird. Einsprüche sind allerdings noch möglich: Da im Zweiervorschlag keine Frau - trotz einer weiblichen Bewerbung - ist, muss erst der am Donnerstag tagende Uni- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zustimmen.

Zehn Bewerber

Auf die neuerliche Ausschreibung des Rektorenamtes an der Med-Uni Graz für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011 waren innerhalb der Bewerbungsfrist zehn Bewerbungen eingegangen. In der Sitzung des Senates am 28. August wurde beschlossen, sieben Bewerber zu einer universitätsöffentlichen Präsentation und einem senatsinternen Hearing einzuladen, die am Montag und Dienstag stattfanden.

Neuausschreibung war notwendig

Der bisherige Chef der Med-Uni, Gerhard Franz Walter, hatte sich im Frühjahr zwar für eine weitere Funktionsperiode beworben - der Senat hatte ihn aber offenbar nicht als rektorwürdig befunden und nicht in seinen Kandidaten- Vorschlag für den Uni-Rat aufgenommen. Bei der darauffolgenden Neuausschreibung hatte der Rektor dann nicht mehr mitgemacht. Im Juni hätte es dann bereits eine Entscheidung geben sollen, es war aber zu einer Neuausschreibung gekommen: Der Senat hatte dem Uni-Rat mit Emil Reisinger, derzeitiger Dekan der Medizinischen Fakultät in Rostock, nur einen Einervorschlag statt wie vorgesehen einen Dreiervorschlag vorgelegt - dieser hatte nicht die nötige Stimmenmehrheit im Uni-Rat gefunden.

Der nunmehrige Zweiervorschlag ergibt sich daraus, dass nur zwei Bewerber die notwendige Stimmenmehrheit - 50 Prozent - schafften. Zwei Hürden gibt es nun noch: Einerseits den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, der sich daran stoßen könnte, dass es keine Bewerberin unter die letzten zwei - angestrebt war ursprünglich ein Dreiervorschlag - schaffte. Zum anderen wäre dies der Senat selbst, dem wie schon im Juni die Auswahl unter zwei Kandidaten zu gering erscheinen könnte. (APA)