Ja, es ist gut, wenn künftig gewählt werden kann, wie lange man sich mit wie viel staatlicher Unterstützung selbst um die Betreuung des Nachwuchses kümmern will. Und es ist auch eine Verbesserung, wenn die Zuverdienstgrenze angehoben, womöglich gar durch eine Arbeitszeitbegrenzung ersetzt wird. Aber ist das schon der "politische Meilenstein", von dem die schwarze Familienministerin so gerne spricht - und über dessen genaue Ausgestaltung sie sich zuletzt selbst nicht mehr so sicher war? Oder klingt das nach jenem großen Wurf, als den die rote Frauenministerin das Kindergeld verkaufen will?
Diskurs
Minikindergeldrevolution
Dass der völlige Fall der Zuverdienstgrenze außerhalb der großkoalitionären Gedankenwelt liegt, ist enttäuschend - von Karin Moser
Ja, die geplante Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes ist positiv. Sie ist zudem längst überfällig und bei Weitem nicht ausreichend. Wenn jetzt getan wird, als hänge die künftige gesellschaftspolitische Ausrichtung des Landes von diesem Gesetz ab - was das politische Gezerre zumindest verständlich, wenn auch nicht weniger unerträglich machen würde -, dann sollte die Debatte wieder auf den Boden geholt werden. Denn so revolutionär ist die ganze Sache wirklich nicht, als dass es sich lohnen würde, Wochen und Monate des wechselseitigen Detailquälens darauf zu verwenden.
Nein, befanden rund 50 Experten in ihren Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf. Die Minimalvariante wäre gewesen, zumindest jene Anregungen aufzugreifen, die sich kostenneutral und systemkonform umsetzen ließen. Dass der völlige Fall der Zuverdienstgrenze außerhalb der großkoalitionären Gedankenwelt liegt, ist dennoch enttäuschend. Die Vorstellung, dass man das Kinderbetreuungsgeld auch für den Zukauf von Betreuungsleistung verwenden könnte, hat da keinen Platz. Auch die Idee, auf eine einkommensabhängige Leistung umzustellen - und damit auch die Väter einzubinden - wurde nicht einmal diskutiert. Dabei wäre das wirklich eine Auseinandersetzung wert. (DER STANDARD, Printausgabe, 20.9.2007)