Am 27. August war per Brief in Washington angefragt worden, wie die US-Behörden mit dem Ansinnen umgehen würden, die Agenten zu inhaftieren. Die Antwort aus Washington sei eindeutig gewesen, sagte ein Sprecher des für Auslieferungen zuständigen deutschen Bundesamts für Justiz dem "Spiegel": "Eine vorläufige Inhaftnahme oder eine Auslieferung komme 'nicht in Betracht'." Das sei dem bayerischen Landesjustizministerium mitgeteilt worden, heißt es.
Haftbefehl
In einem bis dahin einmaligen Schritt hatte das Amtsgericht München am 31. Jänner Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Agenten des amerikanischen Geheimdiensts erlassen. Die Ermittler sehen die 13 Beschuldigten als dringend verdächtig an, den deutschen Staatsbürger El Masri als vermeintlichen Terrorverdächtigen Ende 2003 entführt, dann nach Afghanistan verschleppt und misshandelt zu haben. Die Forderung El Masris nach einem Prozess in den USA, um Schadenersatz einzuklagen, lehnte die US-Regierung mit der Begründung ab, dass dabei "Staatsgeheimnisse" ans Licht gebracht werden und so die "nationale Sicherheit der USA" gefährdet werden könnte.