Auch der Anlageberater OVB, der nach eigenen Angaben 3000 Meinl-Aktionäre vertritt, denkt über eine Klage nach. Welchen rechtlichen Ansatzpunkt solche Klagen finden, wird freilich von der laufenden Prüfung der FMA abhängen.
Lockangebote
"Bei solchen Lockangeboten, wie zuletzt bei MEL (in der Werbung wurde jährlich ein Ertrag von elf Prozent versprochen, Anm.) sollten die Kunden skeptisch sein", sagt Martin Mikulik, Vorstand der Security KAG, eine Tochter der Grazer Wechselseitigen. Über den Ertrag dürften keine Produkte verkauft werden, so Mikulik. Wichtig sei herauszufinden, was der Kunde will, und sein Portfolio diesen Risikoansprüchen anzupassen.
Thomas Löffler, Head of Institutional Sales bei der Security KAG, prangert an, dass die heimischen Kapitalanlagegesellschaften sich an strikte Regeln halten müssen, ausländische Anbieter diesen aber nicht unterliegen: "Die Krisen der letzten Zeit sind immer mit ausländischen Strukturen passiert, siehe Amis oder Bawag." Die Corporate-Governace-Regeln sollten daher für alle Anbieter gelten, die am österreichischen Markt agieren.
Noch keine Vorerhebungen
Entgegen dem "Profilbericht" wonach die Staatsanwaltschaft Wien in der Meinl-Affäre breits Vorerhebungen gegen den Banker Julius Meinl, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Ex-Verbund-Chef Hans Haider eingeleitet habe, ist dies nicht der Fall, heißt es heute in einem Bericht der Austria Presseagentur.
"Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, steht im Moment noch nicht fest", sagte Staatsanwältin Michaela Schnell am Montag auf APA-Anfrage. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe in der Staatsanwaltschaft, Karl Schober, prüfe die Anzeige noch und habe dafür mittlerweile auch Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht aufgenommen.