Austria" - heute "PayLife" - eine in erster Instanz verhängte Geldbuße von fünf auf sieben Mio. Euro erhöht. Das ist die höchste bisher in Österreich verhängte Geldbuße wegen eines Wettbewerbsverstoßes, teilte das Justizministerium heute, Montag, mit.

Im Dezember 2006 hatte das Kartellgericht ein bis Februar 2004 bestehendes "Absichtskartell" erkannt - durch Preisfestsetzung zwischen Europay und ihren Gesellschaftern, den wichtigsten österreichischen Banken. Europay missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung dadurch, dass sich ihre Gesellschafter lediglich mit Zustimmung von Europay an Mitbewerbern, die unbare Zahlungsverkehrssysteme betreiben, beteiligen durften. Zudem habe Europay überhöhte Transaktionsgebühren für nicht von ihre verwendete Zahlungsverkehrs-Systeme verrechnet.

"Die vorliegende Entscheidung zeigt klar, dass auch das österreichische Höchstgericht wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen eine klare Absage erteilt", erklärte der im Justizministerium eingerichtete Kartellanwalt Alfred Mair. Er hatte Rekurs gegen ein vom Kartellgericht in erster Instanz verhängten Geldbuße über fünf Mio. Euro eingelegt, dem sich die Wettbewerbsbehörde mit einem eigenen Rekursantrang inhaltlich angeschlossen hatte.

"Hardcore-Verstoß"

Aus Sicht des Kartellgerichts hat Europay bis Februar 2004 mit einem "Absichtskartell" einen "Hardcore-Verstoß" gegen das Kartellverbot und das Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung begangen. Durch Preisfestsetzung und den Missbrauch ihrer Stellung sei "Mitbewerbern der Markteintritt auf dem österreichischen Markt für bargeldlosen Zahlungsverkehr erheblich erschwert" worden.

Europay habe durch die - mittlerweile abgestellten - Zuwiderhandlungen "allein in zwölf Monaten einen widerrechtlichen Gewinn von - geschätzt - zumindest sieben Millionen Euro" erzielt, weshalb mit der vom Kartellgericht ursprünglich bemessenen Geldbuße nicht das Auslangen gefunden werden könne, heißt es in der knapp 70 Seiten langen Urteilsbegründung des OGH.

Europay wollte sich am Montag noch nicht zu dem Urteil äußern. Das Urteil sei noch nicht eingelangt. Eine Stellungnahme sei daher nicht Dienstag zu erwarten, sagte Unternehmenssprecherin Angela Szivatz. (APA)