Korneuburg - Mit einem Teilerfolg für die Klägerinnen sind am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zwei Verfahren um Kindergeld-Rückzahlungsforderungen zu Ende gegangen. Die Mütter müssen laut dem Urteil erster Instanz nur einen Teil des Kindergeldes zurückzahlen. Ein dritter Fall wurde vertagt und in einem vierten war die Partei nicht erschienen.

Zwei von drei

Bei der Verhandlung ging es um 944 Euro, die eine 39-jährige Mutter aus Groß-Enzersdorf im Zeitraum vom 28. Oktober bis Jahresende 2002 bezogen hatte. Die Klägerin wurde zwar zur Rückzahlung verurteilt, aber nur für zwei von drei Monaten. Die Überschreitung der zulässigen Zuverdienstdienstgrenze sei unbestritten, führte Richter Werner Jarec aus. Da im Oktober 2002 aber kein Einkommen vorlag, müsse für diesen Zeitraum nach Auffassung des Gerichtes auch keine Rückzahlung erfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Prominente Zeuginnen

Rechtsanwalt Michael Rami hatte zuvor die Ladung prominenter Zeuginnen - Familienministerin Andrea Kdolsky und Frauenministerin Doris Bures - beantragt, was der Richter abwies. Rami erinnerte an die Diskussionen zum Thema und führte aus, dass aufgrund der - wie Gutachten bestätigen - unklaren Gesetzesbestimmungen eine österreichweite Rechtsunsicherheit bestehe, und verwies auf den "gutgläubigen Empfang" des Geldes seitens seiner Mandantin. Er werde ihr empfehlen, gegen das Urteil zu berufen, sagte Rami im Anschluss an die Verhandlung.

Bures begründete am Dienstag ihr Nichterscheinen vor dem Gericht damit, dass es "sinnvoller" sei, den "Urheber der Zuverdienstgrenze als Zeugen zu beantragen", und das sei der damalige Sozialminister, Herbert Haupt, so die Frauenministerin.(APA)