Kraftakt
Tatsächlich war die Bestellung Traumüllers ein veritabler Kraftakt gewesen. Per November 2004 hatte FMA-Chef Andreas Grünbichler seinen Job quittiert, ein Interimsvorstand musste her. Der von Finanzministerium und OeNB nominierte FMA-Aufsichtsrat ernannte daraufhin Traumüller zum interimistischen Chef. Der damals 47-jährige Jurist hatte seit 1987 im Finanzministerium gearbeitet, war von 2000 bis 2002 Grassers Kabinettchef, danach Personalchef im Ministerium.
Der FMA-Führungsjob wurde öffentlich ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endete am 6. Dezember 2004. Neben "ausgeprägter Führungsqualifikation, Durchsetzungsfähigkeit und Kommunikationsstärke" ausdrücklich verlangt: "Fachkunde in zumindest einem der Aufsichtsgebiete der FMA" und zweijährige Praxis.
Nicht auf der Shortlist
Die Kür zog sich: Es gab 23 Bewerber, die Personalberater von Korn & Ferry erstellten eine Shortlist - ohne Traumüller. Beim Hearing schnitt er schlecht ab, er erfülle die Ausschreibungserfordernisse nicht, hieß es. Die Begutachtungskommission (FMA-Aufsichtsrat und drei weitere Mitglieder) sprach sich einstimmig gegen ihn aus. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt wurde bemüht, er räumte alle Bedenken aus. Am 14. Feber 2005 wurde Traumüller für drei Jahre zum FMA-Vorstand bestellt. Auf der Referenzliste von Korn & Ferry scheint die FMA-Besetzung übrigens nicht auf.