Wien - Ein weiteres Monat müssen die beiden Verdächtigen in der Affäre rund um die islamistischen Drohvideos nun im Gefängnis bleiben. Das hat die Haftprüfung am Mittwochvormittag im Wiener Landesgericht ergeben. Laut dem Sprecher des Grauen Hauses, Christian Gneist, besteht weiterhin "dringender Tatverdacht", weiters lägen "alle Haftgründe" (Flucht, Verdunkelung und Tatbegehung, Anm.) vor.

Berufung

Nikolaus Rast, der Verteidiger der 20-jährigen Frau hat bereits Berufung angemeldet, vom Anwalt des 22-Jährigen liegt "noch nichts vor", sagte Gneist. Der nächste Haftprüfung findet am 29. Oktober statt.

Auswertung von Computerdaten

In den vergangenen Wochen haben die Fahnder die Computer-Festplatten der beiden Verdächtigen durchsucht. Zahlreiche Daten sind schon ausgewertet worden. Noch gestern wurden die Betroffenen ausgiebig zu den Ermittlungsergebnissen befragt. Nur eines scheint nach wie vor festzustehen: Ein Attentat ist nicht geplant gewesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.(APA, red)