"Keine Knock-Out-Prüfung"
"Es handelt sich keinesfalls um eine Knock-Out-Prüfung", erklärt Christoph Grabenwarter, seit Semesterbeginn Vorsitzender der Steuerungsgruppe jus@wu im Gespräch mit derStandard.at. Vielmehr dienten die Prüfungen "zur Sequenzierung". Man wolle sicherstellen, dass die Studierenden, unabhängig von ihrer juristischen Vorbildung, über ein vergleichbares Ausgangsniveau verfügen.
Prüfungsmodalitäten unklar
In einer Bekanntmachung der WU vom 6. September 2007 heißt es: "Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat beschlossen, den Studienplan des Studiums um die Lehrveranstaltug 'Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht' zu ergänzen".
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Rechtsfächer des Bachelorstudiums wiederholt und abgeprüft. Der in der Beschreibung angegebene Stoffumfang entspricht über 1500 Seiten aus den Fächern Öffentliches Recht, Privatrecht, Steuerrecht und Strafrecht. Bei den Studenten herrscht bis zuletzt Unklarheit ob nur oberflächlich abgefragt wird oder ob Detailwissen erforderlich ist. Auch eine telefonische Anfrage von derStandard.at bei der Studierendenberatung der WU blieb noch am Freitag vor Semesterbeginn ohne Erfolg. Der "Prüfungscocktail" soll laut Bekanntmachung jedenfalls Multiple-Choice-Prüfungen, schriftlichen Prüfungen mit offenen Wissensfragen, mündliche Prüfungen aber auch Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter umfassen.
Entwarnung: "Kein unüberwindliches Problem"
Was den Prüfungsumfang für den von ihm abgehaltenen Vorlesungsteil betrifft, gibt Grabenwarter jedenfalls Entwarnung: "Es wird nichts Neues abgefragt. Wer die geforderte juristische Vorbildung hat, wird damit überhaupt keine Probleme haben". Knock-Out-Prüfungen seien nicht in seinem Sinn, erklärt Grabenwarter, "ich möchte Studierende konstruktiv zum Studienabschluss führen". Auch in der Bekanntmachung heißt es, mit der entsprechenden juristischen Vorbildung "sollte die Ablegung dieser Prüfung für Sie kein unüberwindliches Problem darstellen".
Studienfortschritt
Wer die an der Sequenzierung in der ersten Oktoberwoche nicht teilnimmt, beziehungsweise diese nicht positiv abschließt, erfüllt auch nicht die Voraussetzung um den Großteil der Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Wirtschaftsrecht zu besuchen. Lediglich eine Lehrveranstaltung - nämlich "Grundlagen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts" - steht den StudentInnen im betreffenden Masterstudium offen. Es bleibt die Möglichkeit, im nächsten Jahr wieder an der Lehrveranstaltung teilzunehmen bzw. mit einem anderen Studium zu beginnen.
Noch keine Kapazitätsprobleme