So müssen die Betroffenen ihre Ansprüche an eine Verbraucherorganisation wie den Verein für Konsumenteninformation (VKI) abtreten, der dann die Klage einbringt und bei Erfolg die erstrittene Summe dann teilt. Dies war etwa bei den erfolgreichen Prozessen gegen heimische Banken wegen ihrer unfairer Zinsgleitklauseln der Fall.
Die Alternative ist ein Musterprozess eines einzelnen Geschädigten, doch geht das nur, wenn der Beklagte freiwillig auf die Verjährung verzichtet. Das war der Weg, der beim Salzburger WEB-Prozess eingeschlagen wurde. Beide Optionen sind aus Sicht des Justizministeriums unbefriedigend, denn sie schrecken potenzielle Kläger ab.
Erleichterung
Ein ausgeprägt konsumentenfreundlicher Entwurf von Justizministerin Maria Berger sieht eine Erleichterung bei Sammel- und Musterklagen vor. Dagegen läuft die Wirtschaft Sturm: Sie warnt vor einer Flut frivoler Schadenersatzverfahren wie in den USA und hohen Kosten für Unternehmen. Rund 60 Einwände wurden im Begutachtungsverfahren eingebracht, die ÖVP und die Rechtsanwaltkammer lehnen vor allem die neue Musterklage ab.