Am Mittwoch will die rot-schwarze Koalition das neue Kindergeld beschließen, doch SPÖ und ÖVP streiten über die künftige Zuverdienstgrenze. Die Arbeiterkammer weist auf Härtefälle hin: Bei einer Scheidung zahlt mitunter nur die Frau drauf.

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Wien – Die Frauenministerin versucht es mit Appellen und einem Rechtsgutachten, die Arbeiterkammer präsentiert Problemfälle. Doch die ÖVP bleibt – bisher – hart. Nicht zum ersten Mal.

Rot und Schwarz streiten über die Reform des Kindergeldes. Es geht um die Frage, wie viel Eltern, die diese Leistung beziehen, nebenbei arbeiten oder dazuverdienen dürfen. Bislang galt eine Zuverdienstgrenze. Wer diese verletzt, muss mit Rückforderungen rechnen – wie jene Mütter, die derzeit gegen Regressbescheide prozessieren. Die ÖVP möchte das Limit nun anheben. Kommenden Mittwoch soll der Ministerrat das Modell von Familienministerin Andrea Kdolsky absegnen.

Wenn die SPÖ in letzter Minute nicht doch eine Neufassung durchsetzt. Frauenministerin Doris Bures deponierte am Wochenende neuerlich den Wunsch nach Änderung. Die ÖVP dürfe „die Probleme der Familien mit der Zuverdienstgrenze nicht negieren“, spielte Bures auf die Prozesse der vergangenen Wochen an. Als Alternative fordert die SPÖ eine Arbeitszeitgrenze. Für Eltern sei vorab nicht immer kalkulierbar, wie viel sie tatsächlich verdienen würden. Die Arbeitszeit sei da ein eindeutigeres Kriterium. Laut einem Gutachten des Verfassungsdienstes wäre solch eine Regelung rechtlich möglich.

Härtefall Scheidung

Kritik übt auch die Arbeiterkammer (AK), die nun einen besonderen Härtefall vor ein Arbeitsgericht bringen will. Eine allein erziehende Mutter von zwei Kindern aus Wien muss nach ihrer Scheidung die vollen Kosten für den zu Unrecht bezogenen Kindergeld-Zuschuss zurückzahlen, während der Mann ungeschoren davonkommt.

Die Causa im Detail: Das Ehepaar beantragte im Jahr 2002 den Zuschuss zum Kindergeld. Der Mann war in der Bezugszeit zum Teil arbeitslos, fand dann aber wieder einen Job. Seine Gesamteinkunft ab Antragstellung von 1. Mai bis 31. Dezember betrug 10.631 Euro, 1123 davon mittels Arbeitslosengeldes. Damit wäre das Paar unter dem möglichen Freibetrag von in diesem Fall 14.400 Euro gelegen.

Freilich hatte das Paar nicht bedacht, dass die Einkünfte auf das Jahr hochgerechnet werden. Aus den bezogenen 10.631 Euro wurden somit 20.293 Euro, und der Zuschuss musste zurückgezahlt werden. Die AK argumentiert, dass damit der Zuschuss eigentlich nicht verbraucht werden darf, weil es aufgrund späterer, nicht absehbarer Einkünfte sein kann, dass der Betrag rückzuzahlen ist. Das widerspreche dem sozialpolitischen Zweck des Kindergelds.

Im Fall der Frau Ingrid D. kam eine besondere Härte dazu. Die Ehe mit ihrem Mann wurde im Jahr 2003 geschieden, was für die Frau fatale Auswirkungen hat. Den zu Unrecht bezogenen Zuschuss muss sie nun alleine abstottern. Der Ehemann kann nicht belangt werden, da die Mutter die Antragstellerin war.

Ehemann ungeschoren

Die AK verlangt nicht nur eine transparente Zuverdienstgrenze, sondern fordert auch, dass bei einer nachträglichen Scheidung oder Trennung beide Elternteile abhängig von ihrem Einkommen zur Rückzahlung des Zuschusses herangezogen werden.

Die ÖVP reagierte auf die geballte Kritik bislang allerdings ungerührt: Vizekanzler Wilhelm Molterer erteilte den SPÖ-Plänen eine Absage. Und Ministerin Bures deutete indessen an, am Mittwoch im Ernstfall auf ein Veto zu verzichten, weil damit auch Verbesserungen verhindert würden: Das geplante Gesetz ermöglicht, das Kindergeld auch für einen kürzeren Zeitraum (15 Monate für einen Partner, 18 wenn beide in Karenz gehen) zu beziehen. Bures: "Ich würde den Familien nie mit einem Platzen der Wahlmöglichkeit drohen." (APA, jo/DER STANDARD, Printausgabe, 1.10.2007)