Europäischer Gerichtshof bestätigt Urteil gegen Polen - Regierung muss erblindeter Frau, der Abtreibung verweigert wurde, 39.000 Euro bezahlen
Redaktion
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Straßburg - Polen hat den Rechtsstreit um die
Verweigerung einer Abtreibung verloren. Die Regierung in Warschau
muss nun einer Frau 39.000 Euro Entschädigung und Gerichtskosten
bezahlen, der trotz nachweislicher Gesundheitsrisiken keine
Abtreibung erlaubt worden war. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte habe seine entsprechende Entscheidung vom März
bestätigt, sagte ein Sprecher des Gerichts in Straßburg in der vergangenen Woche.
Der Frau seien grundlegende Rechte verwehrt worden, als sie die
Schwangerschaft nicht abbrechen durfte.
Regierung will vollständiges Verbot durchsetzen
Die national-konservative Regierung in Warschau hat die
Gerichtsentscheidung im Frühjahr scharf kritisiert. Obwohl in dem
mehrheitlich katholischen Land bereits eines der strengsten
Abtreibungsgesetze Europas gilt, will sie ein vollständiges Verbot
durchsetzen.
Auch auf europäischer Ebene versucht Polen immer wieder, die Debatte über den straffreien Schwangerschaftsabbruch anzuheizen. Erst kürzlich blockierte Warschau bei einem Treffen der Justiz- und Innenminister den Plan der EU, einen Europäischen Tag gegen die Todesstrafe einzuführen. Das polnische Argument lautete, dass eine solcher Tag auch Abtreibung und Euthanasie verurteilen müsste.
Ärzte verweigerten Attest
Nach polnischem Recht darf abgetrieben werden, wenn Leben oder
Gesundheit der Mutter bedroht sind. Drei Ärzten zufolge musste die
betroffene Frau bei der Geburt ihres dritten Kindes mit einer fast
vollständigen Erblindung rechnen. Sie stellten ihr aber nicht das für
einen Schwangerschaftsabbruch nötige Attest aus. Die Frau verlor ihr
Augenlicht tatsächlich weitgehend bei der Geburt im Jahr 2000 und lebt heute von einer
Behindertenrente in Höhe von umgerechnet 140 Euro. (APA/Reuters/red)
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