"In Wirklichkeit haben wir keine Kriterien, nach denen ein humanitärer Aufenthalt zuzuerkennen ist", gibt Jurist Sebastian Schumacher im Gespräch mit derStandard.at zu bedenken. Denn der Kriterienkatalog, auf Basis dessen das Innenministerium humanitäre Aufenthaltstitel vergebe, sei zwar mit den Landeshauptleuten akkordiert, wurde allerdings nie im Rechtsstaat beschlossen, kund gemacht oder in ein Gesetz gegossen.

Dass die Erlangung des Bleiberechts aus humanitären Gründen nirgends gesetzlich geregelt ist, sei eines der größten Probleme auf diesem Gebiet, so Schumacher. Jeder humanitäre Aufenthaltstitel gerate somit zum Gnadenakt.

Genehmigung durchs Innenministerium

Die humanitäre Aufenthaltsbewilligung könne auch jetzt schon von der zuständigen Landesbehörde angeregt werden, muss allerdings erst vom Innenminister genehmigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Fall auch tatsächlich entschieden wird. "Gibt es keinen rechtsgültigen Bescheid, dann gibt es auch keine Möglichkeit für die Betroffenen, dagegen anzugehen". Die Gründe, wieso der Anregung von Landesebene nicht Folge geleistet wird, können so auch nicht nachvollzogen werden.

Aus rechtsstaatlicher Sicht, so Schumacher, wäre es auch kein Fortschritt, wenn die Bürgermeister Mitspracherecht hätten. "Daran, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, ändert sich nichts, das Ganze bleibt weiterhin ein Gnadenakt", so Schumacher. Und er gibt zu bedenken, dass die Betroffenen zusätzlicher Willkür ausgesetzt wären. Letzendlich wäre alles abhängig davon, welchen Draht die Betroffenen zum Bürgermeister hätten. Im anonymen Wien vermutlich einen schlechteren. (mhe, derStandard.at/3.10.2007)