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Dass durch die und nach der Einigung zum Kindergeld neu zwischen Andrea Kdolsky und Doris Bures eine neue Herzlichkeit ausgebrochen sei, wollten sie nicht bestätigen.
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Wien - Allgemeine Zufriedenheit und demonstrative Harmonie herrschte am Mittwoch im Ministerrat nach dem Beschluss des "Kindergeld neu". Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer zeigten sich im Pressefoyer nach dem Ministerrat über den erzielten Kompromiss - eine dritte Bezugsvariante und eine nur leicht erhöhte Zuverdienstgrenze - erfreut. Sie lobten das neue Gesetz als wichtigen Schritt für Österreichs Familien; durch die neue Regelung könne das Kinderbetreuungsgeld nun flexibler bezogen werden, so Gusenbauer. Auch die Erhöhung der Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien, die ebenfalls heute den Ministerrat passiert hat, sei eine wichtige Maßnahme für ein kinderfreundlicheres Österreich, betonten beide.

Eine "Aufarbeitung des Entscheidungsprozesses" zwischen Familienministerin Andrea Kdolsky und Frauenministerin Doris Bures ist unterdessen nicht erwünscht - eine solche würde den Rahmen des Ministerrats sprengen, erklärte Gusenbauer im Pressefoyer. Es habe auch keinen Sinn, jetzt darüber zu streiten, wer mehr Anteil an dem Prozess gehabt habe, meinte Gusenbauer. "Nehmen wir es an, wie es ist."

Geteilter Meinung

Schon vor dem MinisterInnentreffen hatten Familienministerin Andrea Kdolsky und Frauenministerin Doris Bures den am Dienstagabend erzielten Kompromiss gelobt. Dass nun zwischen beiden Politikerinnen eine neue Herzlichkeit ausgebrochen sei, wollten sie allerdings nicht bestätigen. "Wir sind nicht gewählt worden, um uns liebzuhaben", meinte Bures.

Geteilter Meinung sind die beiden naturgemäß nach wie vor bei ihrem Streitpunkt Arbeitszeitgrenze. Bures hatte sich ja die Einführung einer Arbeitszeitreduktion als Alternative zur betragsmäßigen Zuverdienstgrenze gewünscht, Kdolsky hat diese abgelehnt.

Nach dem Gesetzesentwurf, der vom Ministerrat beschlossen wurde, soll es drei verschiedene Bezugsvarianten beim Kindergeld geben. In der ursprünglichen Version waren nur zwei Modelle vorgesehen: Einerseits 30 plus sechs Monate mit 436 Euro monatlich - wie es derzeit bereits möglich ist - oder 15 plus drei Monate mit 800 Euro monatlich. Nun sollen Familien auch die Möglichkeit haben, 20 plus vier Monate 624 Euro monatlich zu beziehen.

Zuverdienstgrenze bleibt

Keine Änderungen im Vergleich zum Gesetzesentwurf, wie er in Begutachtung war, gab es hingegen bei der umstrittenen Zuverdienstgrenze. Diese wird wie geplant auf 16.200 Euro angehoben. Eine Arbeitszeitgrenze, wie von Frauenministerin Bures gefordert, wird es nicht geben. Die Familienministerin begründete ihr Nein zur Arbeitszeitgrenze weiterhin mit Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von verschiedenen Berufsgruppen. So könnten etwa StudentInnen, Bäuerinnen oder Unselbstständige diese Arbeitszeitgrenze nicht nützen. Außerdem würde durch eine derartige Regelung großer Verwaltungsaufwand entstehen, argumentierte Kdolsky.

Kdolsky verteidigte die Nichtabschaffung der Zuverdienstgrenze. Um deren Berechnung in Zukunft einfacher zu gestalten, werde es ab 1.1.2008 einen Onlinerechner geben. Außerdem hätten auch in der Vergangenheit die meisten Bezieher keine Probleme bei der Berechnung des Einkommenslimits gehabt, argumentierte die Familienministerin.

Bures bezeichnete diesen Punkt als Wermutstropfen. Allerdings sei in punkto Arbeitszeitgrenze das letzte Wort noch nicht gesprochen, bekräftigte sie ihre gestrigen Aussagen zum Thema.

Frühe Evaluierung

Das Kindergeld neu soll ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2008 bereits evaluiert werden. Eine erste Bilanz ziehen will man nach einem Jahr. Auch auf der Pressekonferenz am Dienstagabend waren die Ministerinnen bemüht gewesen, Harmonie zu demonstrieren. Bures gestand zwar ein, nie einen Hehl daraus gemacht zu haben, für Änderungen bei der Zuverdienstgrenze zu sein. Sie verwies aber auf die ausgemachte Evaluierung und auf die anstehenden Entscheidungen der Gerichte. Das neue dritte Modell sei auch eine wesentliche Verbesserung für AlleinerzieherInnen. Diese könnten nun ihren Bezug von 15 auf 20 Monate ausdehnen, erläuterte Bures. Die neue Variante sei ein wesentlicher Schritt für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiters werde man damit auch der Karenzschutzregelung gerecht, meinte Bures in Anspielung auf den arbeitsrechtlichen Karenzschutz von 24 Monaten.

Fass ohne Boden

Den Vorwurf, man habe sich mit der Einigung lange Zeit gelassen, bezeichnete Kdolsky als unfair. Man habe schnell gearbeitet, betonte sie. Bures bekräftigte, dass der Zeitplan nie außer Frage gestellt gewesen sei. Kdolsky gab zu, dass viele Themen nicht Einbindung in den Gesetzesentwurf gefunden hätten. Allerdings müsse man auch auf budgetäre Strukturen achten, erklärte sie. "Das Fass ohne Boden ist noch nicht gefunden." (APA)