Wenn die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig bestmöglicher Betreuung des Nachwuchses tatsächlich das hehre Ziel der politisch Verantwortlichen war, dann ist ihnen zumindest ein Teilerfolg gelungen. Aus der angekündigten Flexibilisierung ist im Endausbau auch noch eine tatsächliche geworden. Wer aus drei Bezugsvarianten wählen kann, erfüllt die von Arbeitgeberseite gewünschte Flexibilität sicher um einiges besser als jemand, der auf 36 Monate daheim beim Kind einzementiert ist – und dem bis dato wenig finanzieller Anreiz geboten wurde, auf die Sozialleistung zu verzichten und die Erwerbstätigkeit schneller wieder aufzunehmen.
Denn die Krux ist: Mit einem Baby zu Hause strebt man nicht unbedingt sofort wieder eine Vollzeitbeschäftigung an. Und mit einer Teilzeitbeschäftigung lässt sich meist nicht so viel Geld verdienen, als dass der Wegfall des Kindergeldes ohne Weiteres wegzustecken wäre. Oft aber doch so viel, dass die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Gerade bei höher Qualifizierten.