Es war eine schwere Geburt, aber es ist vollbracht: Das neue Kindergeld ist da. Die beiden zuständigen Ministerinnen verstrickten sich zwar bis zuletzt in Detailstreitereien, aber jetzt sind offiziell beide Parteien zufrieden gestellt. Aber können auch die Eltern zufrieden sein?

Wenn die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig bestmöglicher Betreuung des Nachwuchses tatsächlich das hehre Ziel der politisch Verantwortlichen war, dann ist ihnen zumindest ein Teilerfolg gelungen. Aus der angekündigten Flexibilisierung ist im Endausbau auch noch eine tatsächliche geworden. Wer aus drei Bezugsvarianten wählen kann, erfüllt die von Arbeitgeberseite gewünschte Flexibilität sicher um einiges besser als jemand, der auf 36 Monate daheim beim Kind einzementiert ist – und dem bis dato wenig finanzieller Anreiz geboten wurde, auf die Sozialleistung zu verzichten und die Erwerbstätigkeit schneller wieder aufzunehmen.

Denn die Krux ist: Mit einem Baby zu Hause strebt man nicht unbedingt sofort wieder eine Vollzeitbeschäftigung an. Und mit einer Teilzeitbeschäftigung lässt sich meist nicht so viel Geld verdienen, als dass der Wegfall des Kindergeldes ohne Weiteres wegzustecken wäre. Oft aber doch so viel, dass die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Gerade bei höher Qualifizierten.

Die Zuverdienstgrenze ist auch das große Manko, das aus Sicht der Eltern weiterbesteht. Gut, sie wird angehoben. Aber ein wirklich überzeugendes Argument für ihren Fortbestand – außer der angeblichen finanziellen Unmöglichkeit – ist noch nicht gefallen. Wenn den beiden Großkoalitionären das Wohl von Eltern und Kindern also wirklich so wichtig ist, wie es die Reform des Kindergeldes in Ansätzen bereits zeigt, fällt die Grenze nach der ersten Evaluierung. Und dann kommt das einkommensabhängige Kindergeld – und damit auch die Karenzväter. (DER STANDARD, Printausgabe, 4.10.2007)