Nur Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus werden auch vom EU-Recht geschützt: Wenn sie sich zumindest fünf Jahre legal in einem EU-Land aufgehalten haben, dürfen sie nicht mehr abgeschoben werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Fälle, in denen die Asylverfahren noch laufen, also der Status des Asylwerbers noch nicht feststeht. Der Umgang mit diesen Menschen ist Landessache, bestätigt ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini. Die EU hat im innen- und sicherheitspolitischen Bereich bisher fast keine Mitsprachemöglichkeiten, dazu gilt bei Beschlüssen im Rat der Minister das Prinzip der Einstimmigkeit, wodurch die meisten Vorstöße zu einer gemeinsamen Flüchtlings- und Migrationspolitik ergebnislos endeten. Erst mit dem EU-Reformvertrag sollen Parlament und Kommission mehr Rechte eingeräumt werden, dazu fällt auch das bremsende Prinzip der Einstimmigkeit. (mimo/DER STANDARD, Printausgabe, 4.10.2007)