Wenn Politiker über rechtskräftige Verurteilungen von Asylwerbern Bescheid wissen, muss fast automatisch das Gesetz gebrochen worden sein. Denn die Daten aus dem Strafregister, das für ganz Österreich von der Bundespolizeidirektion Wien geführt wird, dürfen nur an Behörden und die Betroffenen selbst als Strafregisterbescheinigung (früher Leumundszeugnis) weitergegeben werden. Die Behörden wie Polizei, Gerichte oder Passbehörden bekommen entweder eine Vollauskunft - mit allen noch nicht getilgten Strafen. Oder eine beschränkte Auskunft, in der Vorstrafen unter drei Monaten (oder unter sechs Monaten, wenn die Tat vor dem 21. Geburtstag begangen worden ist) nicht aufscheinen. Weitergeben dürfen die Behörden aber keine dieser Auskünfte. (moe, DER STANDARD Printausgabe, 4.10.2007)