Heinz D. und sein Bruder Friedrich sollen sich die Erlöse der ehemaligen IMMAG-Serie 30 geteilt haben sollen. Den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft mit ungefähr einer Mio. Euro. In erster Instanz erhielt Heinz D. als Haupttäter viereinhalb Jahre unbedingter Haft; sein Bruder Friedrich als Tatbeteiligter eine Zusatzstrafe von einem Jahr Gefängnis. Friedrich D. hatte als ehemaliges Vorstandsmitglied der IMMAG bereits in einem anderen Strafverfahren - im so genannten WEB-II-Prozess - schon fünf Jahre Freiheitsstrafe ausgefasst, die er derzeit verbüßt.
"Liebhaberei"
Die Serie 30 wurde zunächst als "Verlustserie" gehandhabt, von der Finanz aber als "Liebhaberei" eingestuft. Finanzstrafverfahren waren die Folge. Die Serie 30 war es auch, die am 1. April 1993 die Liquidation der IMMAG AG herbeigeführt hatte.
Am 26. Mai 2001 war über Heinz D. die Untersuchungshaft verhängt worden. Er wurde später aber entlassen, weil er haft- und vernehmungsunfähig war. D. ist derzeit beschäftigungslos und lebt vom Einkommen seiner Frau, schilderte der Angeklagte heute dem Senatsvorsitzenden Wolfgang Aistleitner.
Drittel der Höchststrafe
Die Strafminderung begründete der Richter einerseits mit der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten, der lang zurückliegenden Tathergänge, der langen Verfahrensdauer und dem sieben Jahre langen Wohlverhalten sowie der "wahrheitsfördernden Wirkung" im Vorverfahren. Andererseits "hatte der Angeklagte im gesamten WEB-Komplex die geringste Schadenssumme von rund einer Mio. Euro zu verantworten." Im Vergleich zu anderen Verurteilte, denen "zig Millionen Euro" vorgeworfen wurden und die eine Strafe von fünf Jahre bekommen hätten, "sind viereinhalb Jahre bei weitem überzogen. Ein Drittel der Höchststrafe von zehn Jahren sind angemessen", sagte Aistleitner.