Bagdad - Die irakischen Behörden haben die Hinrichtung
des als "Chemie-Ali" bekannten Ali Hassan al-Majid verschoben. Das
bestätigte ein Regierungsmitglied der Nachrichtenagentur AFP am
Donnerstag. Majid, dessen Verurteilung zum Tod wegen seiner
Verantwortung für die Tötung von 182.000 Kurden am 4. September durch
den Obersten Gerichtshof bestätigt worden war, hätte gemäß irakischem
Recht spätestens am Donnerstag - 30 Tage nach dem Urteil - gehängt
werden sollen. Die Regierung in Bagdad will die Strafe jedoch nicht
vor Ablauf des islamischen Fastenmonats Ramadan am 13. Oktober
vollstrecken. Ministerpräsident Nuri al-Maliki hatte am Mittwoch
angekündigt, die rechtliche Lage zu prüfen.
Der 66-jährige Majid, ein Cousin und "rechte Hand" des ehemaligen
Machthabers Saddam Hussein, sowie zwei Mitangeklagte waren bereits im
Juni wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt worden und hatten
dagegen Berufung eingelegt. Bei den Mitangeklagten handelte es sich
um Ex-Verteidigungsminister Sultan Hashim el Tai und Hussein Rashid
al-Tikriti, den ehemaligen Vize-Chef der Militäreinsätze. Das Oberste
Gericht bestätigte die Urteile für alle drei.
Völkermord
Im Zuge der "Anfal"-Kampagne waren die Verurteilten neben Saddam
Hussein, der Ende 2006 hingerichtet wurde, für den Völkermord an mehr
als 180.000 Kurden verantwortlich. Brutaler Höhepunkt der Strafaktion
der Regierung war die Bombardierung der 70.000 Einwohner zählenden
kurdischen Stadt Halabja am 17. und 18. März 1988 mit Giftgas. Bei
dem Angriff kamen mehrere tausend Männer, Frauen und Kinder ums
Leben. "Chemie-Ali" hatte aus seiner Beteiligung an den Massakern nie
einen Hehl gemacht und während des Prozesses keinerlei Reue gezeigt.
Majid, Hashim el Tai und Rashid al-Tikriti sind außerdem in einem
weiteren Prozess der irakischen Justiz angeklagt, in dem es um die
blutige Niederschlagung des Schiiten-Aufstandes von 1991 geht, bei
dem fast 100.000 Menschen ums Leben kamen. Das Verfahren gegen sie
wurde am Donnerstag trotz einer früheren gerichtlichen Verfügung
fortgesetzt, derzufolge die Anklage gegen "Chemie-Ali" und seine
Mitangeklagten im Falle der Bestätigung des Todesurteils
fallengelassen werden sollte. (APA)