Bagdad - Die irakischen Behörden haben die Hinrichtung des als "Chemie-Ali" bekannten Ali Hassan al-Majid verschoben. Das bestätigte ein Regierungsmitglied der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Majid, dessen Verurteilung zum Tod wegen seiner Verantwortung für die Tötung von 182.000 Kurden am 4. September durch den Obersten Gerichtshof bestätigt worden war, hätte gemäß irakischem Recht spätestens am Donnerstag - 30 Tage nach dem Urteil - gehängt werden sollen. Die Regierung in Bagdad will die Strafe jedoch nicht vor Ablauf des islamischen Fastenmonats Ramadan am 13. Oktober vollstrecken. Ministerpräsident Nuri al-Maliki hatte am Mittwoch angekündigt, die rechtliche Lage zu prüfen.

Der 66-jährige Majid, ein Cousin und "rechte Hand" des ehemaligen Machthabers Saddam Hussein, sowie zwei Mitangeklagte waren bereits im Juni wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt worden und hatten dagegen Berufung eingelegt. Bei den Mitangeklagten handelte es sich um Ex-Verteidigungsminister Sultan Hashim el Tai und Hussein Rashid al-Tikriti, den ehemaligen Vize-Chef der Militäreinsätze. Das Oberste Gericht bestätigte die Urteile für alle drei.

Völkermord

Im Zuge der "Anfal"-Kampagne waren die Verurteilten neben Saddam Hussein, der Ende 2006 hingerichtet wurde, für den Völkermord an mehr als 180.000 Kurden verantwortlich. Brutaler Höhepunkt der Strafaktion der Regierung war die Bombardierung der 70.000 Einwohner zählenden kurdischen Stadt Halabja am 17. und 18. März 1988 mit Giftgas. Bei dem Angriff kamen mehrere tausend Männer, Frauen und Kinder ums Leben. "Chemie-Ali" hatte aus seiner Beteiligung an den Massakern nie einen Hehl gemacht und während des Prozesses keinerlei Reue gezeigt.

Majid, Hashim el Tai und Rashid al-Tikriti sind außerdem in einem weiteren Prozess der irakischen Justiz angeklagt, in dem es um die blutige Niederschlagung des Schiiten-Aufstandes von 1991 geht, bei dem fast 100.000 Menschen ums Leben kamen. Das Verfahren gegen sie wurde am Donnerstag trotz einer früheren gerichtlichen Verfügung fortgesetzt, derzufolge die Anklage gegen "Chemie-Ali" und seine Mitangeklagten im Falle der Bestätigung des Todesurteils fallengelassen werden sollte. (APA)