Die Parlamentarische Versammlung des Europarats fordert die 47 Mitgliedstaaten zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit auf, eine Entkriminalisierung des Tatbestands der Verleumdung vorzunehmen. Damit soll dem Missbrauch der Strafverfolgung, mit dessen Hilfe in einigen Ländern Journalisten juristisch verfolgt und die Meinungsfreiheit unterdrückt wird, begegnet werden. Weiters wird ein konsequenter Quellen- und Informantenschutz gefordert.

Wegen Verleumdung verfolgte Journalisten müssen das Recht haben, ihre Quellen zu schützen oder ein Dokument zu ihrer eigenen Verteidigung vorzulegen, ohne beweisen zu müssen, dass sie es auf legalem Wege erhalten haben. Auch Richter dürften Medien nicht dazu zwingen können, ihre vertraulichen Quellen aufzudecken, heißt es beim Europarat.

Anlass für die Initiative ist vor allem die Situation in den Mitgliedstaaten Russland, Aserbaidschan, Albanien und der Türkei. Ihnen wird vorgeworfen, die Strafverfolgung wegen Verleumdung zu nutzen, um Kritik vor allem an Politikern mundtot zu machen. Laut Terry Davis, Generalsekretär des Europarats, "eine besonders heimtückischen Form der Einschüchterung". Deswegen soll der Tatbestand der Verleumdung genau festgelegt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, soll der Schutz der Persönlichkeit allein dem Zivilrecht übertragen werden.

Ebenso rigoros verlangt die Versammlung, auf den Missbrauch der Meinungsfreiheit strafrechtlich mit Haftstrafen zu reagieren, wenn zu Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Leugnung von Völkermord aufgerufen wird. Die Mitgliedsländer, insbesondere aber Frankreich und die Türkei, werden aufgefordert, ihre Gesetzgebung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu überarbeiten. (APA)