Mit dem als "Lex MOL" bekannten neuen Übernahmegesetz will die ungarische Regierung jene Unternehmen, die von strategischer Bedeutung für die Energieversorgung des Landes sind, vor Übernahmen schützen.

Bei den strategisch wichtigen Unternehmen geht es in erster Linie um jene, an denen der Staat bisher "Golden Shares" hielt, die dem Eigentümer Sonderrechte garantierten, die über die Rechte der anderen Aktionäre weit hinausgingen. Am 21. April wurden diese "Goldenen Aktien" in Ungarn jedoch - auf Druck der EU - gesetzlich abgeschafft.

Weitere Hürden

Der Gesetzesentwurf birgt jedoch weitere Hürden für Übernahmen: Es sieht unter anderem vor, dass wesentliche Vermögensanteile strategischer wichtiger Unternehmen nicht ohne Zustimmung der Hauptversammlung des betreffenden Unternehmens veräußert werden dürfen. Darüber hinaus muss das übernahmewillige Unternehmen der ungarischen Finanzaufsichtsbehörde einen Geschäftsentwicklungsplan für das Übernahmeziel vorlegen und diesen Businessplan auch von seiner eigenen Hauptversammlung genehmigen lassen, bevor es ein Übernahmeangebot legt.

Abgeschafft wird zudem die jetzige Regelung, wonach die geltende Stimmrechtsbeschränkung von 10 Prozent automatisch aufgehoben wird, wenn ein Bieter mehr als 75 Prozent der Anteile an dem ungarischen Unternehmen erwirbt. Obwohl etwa die OMV derzeit knapp über 20 Prozent der MOL-Anteile hält, sind ihre Stimmrechte mit 10 Prozent beschränkt. Das neue Übernahmegesetz sieht eine Ausweitung solcher Stimmrechtsbeschränkungen dahingehend vor, dass sie nicht nur für einzelne Aktionäre gelten, sondern auch für Aktionärsgruppen.

Management darf sich künftig selbst wehren

Die derzeit geltende Beschränkung, wonach kein Unternehmen mehr als 10 Prozent der eigenen Aktien ("Treasury Shares") besitzen darf, wird abgeschafft. MOL hält wie berichtet über befreundete Unternehmen rund 40 Prozent an eigenen Aktien. Darüber hinaus wird das Management eines Übernahmezieles künftig von seiner Neutralitätspflicht entbunden, es wird also Maßnahmen zur Verhinderung einer Übernahme setzen dürfen. Derzeit ist dafür die Unterstützung von drei Vierteln der Stimmen in der Hauptversammlung erforderlich.

Für die Absetzung des Vorstands und des Aufsichtsrates eines strategisch wichtigen Unternehmens wird künftig eine Mehrheit von 75 Prozent der Stimmrechte erforderlich sein (bisher 50 Prozent plus eine Stimme).

Nach Ansicht der Kommission verstößt das ungarische Privatisierungsgesetz gegen den freien Kapitalverkehr und gegen die Niederlassungsfreiheit. Das wurde zwar bereits im Vorjahr kritisiert - wegen der im April vorgenommen Gesetzesänderung hat die EU-Behörde die Klage aber bisher nicht an das EU-Gericht in Luxemburg abgeschickt. (APA)