Seit Freitag muss sich der im August vergangenen Jahres suspendierte General im Wiener Landesgericht wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt, Geschenkannahme durch Beamte und Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten.

Vorwürfe gegen Horngacher tauchten bereits Ende März 2006 auf, und zwar im Zuge der "Sauna-Affäre", in der Kripo-Chef und Horngacher-Rivale Ernst Geiger wegen Amtsmissbrauchs angeklagt und schließlich nicht rechtskräftig verurteilt wurde:

12. Juni 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt "konkrete Verdachtsmomente" gegen den Wiener Landespolizeikommandanten wegen Amtsmissbrauchs. Wie Behördensprecher Gerhard Jarosch im Gespräch mit der APA feststellt, führt das im Innenministerium eingerichtete Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Auftrag der Anklagebehörde sogenannte sicherheitsbehördliche Erhebungen durch. 14. Juni 2006: Nach den Vorwürfen gegen seine Person geht Horngacher in die Gegenoffensive: Sein Anwalt bringt Verleumdungsklage gegen unbekannte Täter ein. Die kolportierten Verdachtsmomente gegen den Spitzenbeamten wären inzwischen "eindeutig widerlegt", so der Rechtsvertreter Wolfgang Brandstetter. 14. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien leitet gegen Horngacher gerichtliche Voruntersuchungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ein. Dem Polizeigeneral wird vorgeworfen, Audiodateien an Dritte weitergegeben zu haben. In Zusammenhang damit wird bereits Ende Juni Horngachers Laptop beschlagnahmt. 8. August 2006: Horngacher wird vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Polizei bestätigt einen Tag später, dass gegen den General nun auch wegen des Verdachts der Geschenkannahme ermittelt wird. Horngacher soll Bawag-Reisegutscheine angenommen haben. Das Büro für Interne Angelegenheiten nimmt seine Amtshandlungen der vergangenen Jahre unter die Lupe. 14. August 2006: Horngacher bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben, räumt aber die Annahme von Geschenkgutscheinen vom "Verein der Freunde der Wiener Polizei" ein, und zwar für Leistungen für den Verein. 29. August 2006: Die Suspendierung Horngachers wird bestätigt. 25. September: Es wird bekannt, dass der General die Vize-Präsidentin der Wiener Polizei, Michaela Pfeifenberger, und ein Mitglied des Kabinetts von Innenministerin Prokop wegen Weitergabe eines Amtsgeheimnisses angezeigt hat. Es geht um die Bekanntgabe seiner vorläufigen Suspendierung. 15. Oktober 2006: Horngacher zeigt Pfeifenberger neuerlich an. Wieder wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie wegen Verleumdung. 19. Oktober 2006: Ein angeblicher Drohanruf Horngachers beim ORF im Monat zuvor in Zusammenhang der Berichterstattung über seinen Fall wird bekannt. Sein Anwalt bestätigt den Anruf, dementiert aber eine Drohung. 22. Dezember 2006: Die Schlussanzeige der BIA-Ermittler trifft bei der Staatsanwaltschaft ein. 15. Jänner 2007: Polizeipräsident Peter Stiedl schließt eine Rückkehr Horngachers in die Führungsebene der Wiener Polizei aus. 6. Februar 2007: Aufregung um ein Horngacher-SMS an Stiedl, in dem er ankündigte, "bis zur letzten Patronenkugel" um seine Rehabilitation zu kämpfen. 16. Februar 2007: Es wird bekannt, dass gegen Horngacher ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wurde. 17. Februar: Anwalt Soyer wirft Wolfgang Schüssel vor, der Wiener Polizeispitze das Amtsenthebungsverfahren gegen Horngacher "drei Stunden vor seinem Ausscheiden als Bundeskanzler und Innenminister per Weisung gegen intern geäußerte Bedenken aufgezwungen" zu haben. 18. Februar: Innenminister Platter stellt sich hinter Stiedl. 21. Februar: Laut Staatsanwaltschaft Wien kündigt einen Vorhabensbericht für Anfang März an. 6. März: In einem "Presse"-Interview wehrt sich der medienscheue Horngacher gegen Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden. 7. März: Es wird bekannt, dass Horngacher seine Uniform abgeben musste. 17. April: Die Entscheidung über eine Anklage ist gefallen, wird aber nicht bekanntgegeben. Horngacher soll nicht aus der Zeitung davon erfahren. 10. Mai 2007: Die Staatsanwaltschaft Wien gibt bekannt, dass Horngacher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geschenkannahme und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt wird. 14 Tage Einspruchsfrist. 24. Mai 2007: Soyer erklärt, dass sein Mandant auf Rechtsmittel gegen die Anklage verzichten werde. Damit ist der Weg für den Prozess frei. 13. Juni 2007: Per Zufallsgenerator wird Richter Roland Weber zum Verhandlungsleiter für das Schöffenverfahren bestimmt. 27. Juni 2007: Weber setzt die Eröffnung des Prozesses für 5. Oktober fest. Sechs Verhandlungstage werden anberaumt, mehr als 50 Zeugen sind vorgesehen. Horngacher tritt am selben Tag im Banken-Untersuchungsausschuss des Parlaments auf. 5. Oktober 2007: Der Prozess gegen den Polizeigeneral beginnt.(APA)