Klagenfurt - In einem aufsehenerregenden Fall muss sich am
kommenden Mittwoch ein 56 Jahre alte Kärntner am Landesgericht
Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mitwirkung
am Selbstmord seiner schwer kranken Ehefrau vor. Er hatte seine
todkranke Ehefrau auf deren Wunsch im Dezember 2003 in die Schweiz
begleitet, wo Suizid unter gewissen Umständen strafrechtlich nicht
geahndet wird. In Österreich ist Euthanasie jedoch verboten, dem
Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Die freiwillig aus dem Leben geschiedene Kärntnerin litt unter
einem unheilbaren Muskelschwund, ihr drohte ein qualvoller Tod. "Die
Krankheit ist nicht behandelbar", erklärte die Sprecherin der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Carmen Riesinger. Der Ehemann hatte
seine Partnerin bis zum Schluss begleitet und war auch dabei, als sie
starb. Nach österreichischem Recht hatte er es damit unterlassen, den
Selbstmord seiner Frau zu verhindern. Die Anklage erfolgte aufgrund
einer anonymen Anzeige.
"Einen fall wie diesen gab es bei uns noch nie
Obwohl diese Form der Euthanasie unter bestimmten, sehr strengen
Auflagen, in der Schweiz straffrei ist, muss sich der 56-Jährige nun
vor einem heimischen Gericht verantworten. "In diesem Fall
unterliegen die beiden Kärntner dem österreichischen Recht - auch
wenn die eigentliche Tathandlung im Ausland stattgefunden hat",
erklärte Riesinger. Nachsatz: "Einen Fall wie diesen gab es bei uns
noch nie." (APA)