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Grafik: APA
Wien - Das von der ÖVP favorisierte Familiensplitting würde nach Berechnungen der Arbeiterkammer einerseits Besserverdiener klar bevorzugen, andererseits den "Anreiz" verstärken, dass "Frauen zu Hause bleiben und keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen". Allerdings verweist die AK darauf, dass es noch keine konkreten Vorschläge eines Familiensplitting-Modells gebe und inwiefern Kinder Berücksichtigung bei der Haushaltsbesteuerung finden sollen.

Vorbild Frankreich

Für die Volkspartei hatte zuletzt Obmann Vizekanzler Wilhelm Molterer betont, dass das Familiensplitting Teil der Steuerreform 2010 sein müsse. Als Vorbild für ein österreichisches Modell nannte er Frankreich - dort zahlt man ab drei Kindern praktisch überhaupt keine Steuer mehr, allerdings ist die Steuerentlastung mit einem Höchstbetrag gedeckelt, um Besserverdiener nicht überproportional zu entlasten.

Durchschnittseinkommen wird besteuert

Die Arbeiterkammer rechnete ein Familiensplitting in Anlehnung an das deutsche Ehegattensplitting durch. Dabei wird die gemeinsame Bemessungsgrundlage - also der Bruttobezug abzüglich der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge - durch zwei dividiert und auf dieses Einkommen wird schließlich der derzeit geltende österreichische Steuertarif angewandt. Die sich daraus ergebende Steuerschuld wird wieder mit zwei multipliziert. Diese Vorgehensweise bewirkt, dass lediglich das Durchschnittseinkommen des Ehepaars besteuert wird.

Beispiel 1: Bruttobezug Mann 3.000 Euro, Bruttobezug Frau 1.500 Euro. Die beiden schulpflichtigen Kinder werden durch den Kinderabsetzbetrag, welcher gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steuerlich gefördert und die Familie erhält keine zusätzlichen Vergünstigungen hinsichtlich der Kinder im Rahmen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer für den Haushalt beträgt derzeit 724,83 Euro monatlich, bei einem Ehegattensplitting würde sie auf 705,84 Euro sinken - ein Minus von 18,99 Euro.

Beispiel 2: Bruttobezug Mann 4.500 Euro, Frau verdient nichts, zwei schulpflichtige Kinder. Die Lohnsteuer für den Haushalt, sprich in dem Fall für den Mann, beträgt bisher 1.165,35 Euro, bei einem Ehegattensplitting nur mehr 751,38 Euro - also 413,96 Euro monatlich weniger. Im Jahr wäre dies eine Steuerersparnis von über 5.000 Euro. (Die AK weist darauf hin, dass mit den Kinderzuschlägen zum Alleinverdienerabsetzbetrag keine mit dem Ehegattensplitting vergleichbare Rechnung möglich ist. Daher wurde die Annahme getroffen, dass die steuerliche Förderung nicht im Rahmen der Lohnsteuerermittlung, sondern vielmehr durch die Familienbeihilfe stattfindet).

Sollte die Frau allerdings wieder dazu verdienen wollen - angenommen wird ein Bruttoverdienst von 1.500 Euro - würde die Lohnsteuer im Fall der bisher geltenden Individualbesteuerung lediglich um 147,50 Euro monatlich gegenüber der ursprünglichen Lohnsteuer auf 1.312,85 Euro steigen, im Fall des Ehegattensplittings käme es aber zu einer Erhöhung der steuerlichen Mehrbelastung durch die Berufstätigkeit der Frau um 515,72 Euro auf 1.267,10 Euro.

Beispiel 3: Alleinerziehende Frau, 1.500 Euro brutto. Hier gäbe es keine Auswirkungen, da sich das angenommene Modell nur auf verheiratete Paare mit Kindern bezieht. (APA)