Dieses 1999 abgeschaffte Harmonisierungsgebot, wonach die Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden homogen sein soll, wieder zu etablieren, hielte er für spannend und klug, erklärte Molterer. Ein weiterer Wunsch des Finanzministeriums betrifft eine einheitliche Abgabenordnung zwischen Bund und Ländern sowie die Koordinierung der Bau-Ordnungen, wenngleich das angesichts des Förderalismus eine schwierige, langwierige und sensible Aufgabe sein werde, wie Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter eingestand.
Kein fixer Betrag
Mehr in die Verantwortung genommen sehen die Spitzen des Ministeriums die Länder und Gemeinden auch durch die Umwandlung von Transfers des Bundes in Ertragsanteile. Die Länder erhalten also keinen fixen Betrag mehr sondern einen bestimmten Anteil an Steuereinnahmen, der einem bestimmten Zweck gewidmet ist, etwa der Straßenverwaltung oder der Wohnbauförderung.
Weiteren Reformbedarf sieht Molterer beim Abgestuften Bevölkerungsschlüssel (ABS), der Städten vergleichsweise höhere Zuwendungen bringt, da sie auch zentrale Aufgaben für das Umland (etwa Spitäler) zur Verfügung stellen. Zwar wurde in der zweiten 3-Jahres-Periode des jetzt ausverhandelten Finanzausgleichs neuerlich eine Abflachung vorgenommen, die den kleineren Gemeinden etwas bringt, jedoch löse dies das Problem nicht, dass mit dem ABS kein besserer Ausgleich zwischen "reichen" und "armen" Gemeinden möglich sei. Derzeit setze man einmal auf finanzielle Anreize für inter-kommunale Projekte, sagte Molterer.
Längere Laufperiode