Der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem die Bankenaufsicht geändert und vor allem verbessert werden soll. Bawag-, Hypo- und Amis-Skandal sollen nicht mehr passieren können.

Faksimile: Standard

Bild nicht mehr verfügbar.

In der Bankenaufsicht sollen kritische Doppelgleisigkeiten und "Schnittstellenprobleme" beseitigt werden.

Foto: APA/Guenter R. Artinger
Wien – Nach langem, großkoalitionärem Ringen haben Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) und sein Staatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) am Montag die in Gesetzestexte gegossene Reform der Finanzmarktaufsicht zur Begutachtung ausgeschickt.

Der Kern der Neuordnung: Bankprüfungen macht ab 1. Jänner 2008 nur mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), nicht mehr die vor wenigen Jahren als Behörde etablierte Finanzmarktaufsicht FMA.

Wie Molterer, Matznetter, FMA-Vorstand Kurt Pribil und Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher nicht müde wurden zu betonen: Die FMA bleibt eine "unabhängige, weisungsfreie" Behörde und "integrierte" Allfinanzaufsicht. Zwecks Prüfung "einmarschieren" darf sie bei Österreichs Kreditinstituten allerdings nicht mehr. Das darf nur mehr die OeNB, die künftig Vorort-Prüfungen, Follow-up-Prüfungen und natürlich Markt- und sonstige Analysen durchführt und entsprechende Berichte erstellt.

Die solcherart amputierte FMA darf als Behörde auch künftig Bescheide erstellen oder Sanktionen verhängen, etwa Konzessionsentzüge aussprechen, muss dies aber auf Basis der OeNB-Prüfergebnisse tun. Die dafür notwendigen Informationen darf sie in einer erst einzurichtenden Datenbank abrufen, die künftig von OeNB und FMA gespeist wird und auf die beide zugreifen können.

Auch die Überwachung der Geldwäscherichtlinie geht an die OeNB. Darüber hinaus erhält die Notenbank ein Initiativrecht, das sie ermächtigt, eine Prüfung zu initiieren, wenn sie aus dem Marktumfeld Probleme für Banken ortet. "Das ist nicht nur mehr Kompetenz für die Notenbank, sondern auch ein Mehr an Verantwortung", meinte Molterer in Anspielung darauf, dass sich die OeNB künftig auch darum zu kümmern habe, ob ihre Prüfberichte schubladisiert würden – wie in der Causa Bawag 2001 geschehen –, oder ob den Prüfattesten auch Konsequenzen folgen.

Noch nicht geklärt ist politisch, wer für Fehler bei der neu organisierten Prüfung – erklärtes Ziel ist die vom Rechnungshof monierte Beseitigung von Doppelgleisigkeiten zwischen OeNB und FMA – haften soll; das soll in einem nächsten Schritt behandelt werden. Da gehe es auch um heikle Themen wie Wirtschaftsprüfer-Rotation und Amtshaftung. Das sei "noch zu klären", so Molterer.

Fix ist hingegen, dass die Vor-Ort-Prüfer der FMA in die OeNB wechseln werden. "So sie das wollen", wie Pribil ausführte. Sie könnten aber auch in der FMA bleiben, denn die habe großen Bedarf an qualifiziertem Personal, etwa im Wertpapierbereich. Was sich noch ändert: In den Aufsichtsräten der Kreditinstitute wird es weniger Staatskommissäre geben. Dies deshalb, weil das Finanzministerium nur mehr in Banken ab einer Bilanzsumme von einer Milliarde Euro einen Kommissär als Vertreter der Aufsicht entsenden wird. Bisher war das in Geldinstituten ab 375 Mio. Euro Bilanzsumme der Fall. Ausgenommen von der nunmehr höheren Obergrenze sind lediglich Spezialbanken und Sparkassen.

Auf ihre Eignung getestet werden künftig übrigens nicht nur Bankvorstände, sondern auch deren Aufsichtsratspräsidenten. Sie müssen künftig den "Fit-und-Proper-Test" bestehen. Bankchefs dürfen nach Ablauf ihres Mandats künftig nicht mehr sofort an die Aufsichtsratsspitze sondern erst nach einer zweijährigen Pause. (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 09.10.2007)