Für die Reform der Finanz- und Bankenaufsicht müssen mehrere Gesetze geändert werden: Bankwesengesetz, Sparkassengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und Notenbankgesetz. Die Kompetenzverschiebung von der Finanzmarktaufsicht (FMA) hin zur Nationalbank (OeNB) – die OeNB darf bei Bankprüfungen (Vor-Ort- oder Follow-up-Prüfungen) von sich aus tätig werden, hat auch monetäre Folgen. OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher geht davon aus, dass die OeNB dafür Kostenersatz bekommt, "wahrscheinlich von der FMA", die von den Banken finanziert wird. Die OeNB müsse für die Bankenaufsicht einen eigenen Rechnungskreis einrichten. Die Begutachtung endet am 30. Oktober. Am 7. November will Vizekanzler Willi Molterer damit in den Ministerrat. Das Gesetz soll ab 1. Jänner gelten. (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 09.10.2007)