Eine erste Entscheidung gibt es im Rechtsstreit zwischen dem ORF Landesstudio Vorarlberg und dem zum Vorarlberger Medienhaus gehörenden Internetportal Vorarlberg Online, berichtet die wirtschaftspresseagentur.com. Denn das Landesgericht Feldkirch hat am 2. Oktober eine einstweilige Verfügung gegen Vorarlberg Online beziehungsweise dessen Medieninhaber Teleport Consulting und Systemmanagement GmbH erlassen. Demnach darf das Internetportal seit diesem Zeitpunkt keine Meldungen mehr von der Internetseite des ORF Vorarlberg übernehmen. Das erklärte Gerichtssprecher Reinhard Flatz auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com. Die einstweilige Verfügung sei zwar wirksam, jedoch noch nicht rechtskräftig, da ein Rekurs von Teleport möglich sei.

Und dieser Rekurs wird auch kommen, wie Teleport-Geschäftsführer Markus Raith mitteilte. "Es sind in diesem Bereich noch viele rechtliche Fragen offen. Deshalb werden wir in der Angelegenheit in Rekurs gehen", so Raith.

Der Österreichische Rundfunk hat via ORF Landesstudio Vorarlberg wie berichtet am 12. September 2007 am Landesgericht Feldkirch Klage gegen Teleport eingebracht. Es geht dabei um gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Geklagt wurde auf Unterlassung der Verwendung von Beiträgen der Internetseite des ORF Vorarlberg durch Vorarlberg Online. In dem Zusammenhang wurde vom ORF auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht, die nunmehr erlassen wurde. (red)