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Der vergangenen Freitag in den USA zu Ende gegangene Prozess zwischen Vertreten der US-Musikindustrie und der Angeklagten Jammie Thomas sorgte auch hierzulande für großes Aufsehen. Das Gericht verordnete Schadensersatz in der Höhe von 220.000 Dollar für nachweislich 24 zum Download zur Verfügung gestellte Musikstücke.

Überzogen

Was von einigen Beobachtern als "völlig überzogen" beurteilt wird, geht als Exempel in die Geschichte der US-Justiz ein. Denn bislang endeten alle Klagen der US-Musikindustrie gegen sogenannte Filesharer in einem Vergleich. Jammie Thomas will gegen das Urteil berufen.

Dass es in Österreich zu einem derart harten Urteil kommt, schließt auch IFPI Austria-Geschäftsführer Franz Medwenitsch weitgehend aus. "Das österreichische und europäische Urheberrecht unterscheiden sich ganz grundsätzlich von jenem der USA. Das US-Urteil kann daher nicht mit der Situation in Österreich verglichen werden", betont er gegenüber dem WebStandard.

Diebstahl?

Als Sprecher des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft weist er aber umso klarer auf deren Interpretation der Gesetzeslage hin:

"Auch geistiges Eigentum ist geschütztes Eigentum. Wer Musik illegal im Internet verbreitet, riskiert erwischt und zur Verantwortung gezogen zu werden", sagt Medwenitsch und fügt hinzu, "So wie beim Ladendiebstahl".

Deshalb seien Klagen gegen Einzelne zwar bedauerlich aber unumgänglich. "Klagen sind immer das letzte Mittel, aber leider sind sie erforderlich, um den Musikdiebstahl im Internet einzudämmen und die legalen Download-Shops gegen die illegale Konkurrenz zu schützen."

Österreichische Lage

"In Österreich wurden seit Oktober 2004 550 Verfahren gegen Filesharer eingeleitet", erklärt der IFPI-Geschäftsführer. "In einem Fall ging es um 8.000 Titel", insgesamt wurden bisher 450 Fälle abgeschlossen, "sei es durch gerichtliche Entscheidungen oder außergerichtliche Vergleiche".

Andere Regeln

Dabei handelte es sich allerdings nie um derart hohe Summen, wie bei dem Fall in den USA. "Die Höhe hängt von der Schwere der Rechtsverletzung ab, auf die Besonderheiten des Einzelfalls wird Rücksicht genommen. Durchschnittlich sind es 2.000 Euro, der höchste Schadenersatz lag bei 5.000 Euro."

Darüber hinaus verpflichten sich die "erwischten Filesharer" zur Löschung der Musikdateien und zur Unterlassung der weiteren illegalen Verbreitung von Musik im Internet.

Alternative

Dass die Konsumenten möglicherweise einfach aus Angebotsmangel oder knausriger Preisgestaltung zu Tauschbörsen gehen, bezieht Medwenitsch in seiner Stellungnahme gegenüber dem WebStandard nicht ein. Demnach seien "die legalen Alternativen zu Filesharing längst da: Das Online-Angebot ist auf mehr als vier Millionen Songs gestiegen. Allein in Österreich kaufen bereits 500.000 Konsumenten Musik im Internet, im Jahr 2006 wurden 6,2 Millionen Songs über Download-Shops und Handys verkauft."

Gegenstimmen

Konsumenten könnten nun argumentieren, dass zwischen Angebot und Nachfrage noch reichlich Platz für Preisanpassungen ist. Einige Marktbeobachter führen dies schlicht auf den mangelnden Wettbewerb zurück. Bislang verkaufen praktisch alle großen Online-Shops ihre Songs zum gleichen Preis. Vielleicht dürfte durch die Ankündigung Amazons , Musik künftig ab 89 Cents anzubieten, der Markt in Bewegung kommen und mehr Kunden zu legalen Angeboten ziehen. (Zsolt Wilhelm)