In europäischen Ländern ist es nicht ungewöhnlich, dass illegal im Land aufhältige Menschen von der Regierung im Zuge eines "einmaligen gesetzgeberischen Aktes" einen legalen Aufenthaltsstatus und damit auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Solche Legalisierungen oder „Amnestien“ wurden beispielsweise in Spanien, Frankreich und Italien durchgeführt. In den USA scheiterte eine Reform des Einwanderungsrechts, dass länger als fünf Jahren illegal im Land lebenden Einwanderer die Chance zur Legalisierung gegeben hätte, allerdings knapp am Widerstand des rechten republikanischen Flügels.

Ein "Amnestie" wäre zwar auch in Österreich "eine durchaus sinnvolle Lösungsmöglichkeit", so Fremden- und Asylrechtsexperte Gerhard Muzak vom Wiener Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, "das müsste der Gesetzgeber allerdings wollen". Was seiner Meinung nach "in Österreich aufgrund der aktuellen politischen Situation nicht wahrscheinlich" sei.

Kampf gegen Windmühlen

Ein Bundesgesetz wäre dafür nötig, der Nationalrat könnte eine entsprechende Regierungsvorlage mit einfacher Mehrheit beschließen. Ausarbeiten müsste das Gesetz das Innenministerium. Auch einzelne Abgeordnete könnten sich jedoch zusammentun, um einen - inhaltlich voll ausgearbeiteten - Gesetzesentwurf als Initiativantrag einzubringen.

In der morgigen von den Grünen einberufenen Sondersitzung im Nationalrat wollen Grünen-Chef Van der Bellen und seine Vize Glawischnig zumindest eine dringliche Anfrage zum Bleiberecht einbringen, das Thema muss dann zum Gegenstand einer Debatte gemacht werden. Dass das Innenministerium demnächst einlenken könnte, hält Van der Bellen-Sprecher Reinhard Pickl-Herk zumindest für wahrscheinlich: "Diesen Druck von der Parteibasis kann die ÖVP nicht mehr lange durchhalten".

Von ÖVP-Seite wird jedoch dementiert, dass es Druck von Bürgermeistern und Landeshauptleuten gebe: "Eine Amnestie oder ein allgemeines Bleiberecht wird nicht kommen," wiederholt die Sprecherin von Innenminister Platter. (mhe/derStandard.at, 9.10.2007)