Im Rechtsstreit des ORF Landesstudios Vorarlberg gegen den zum Vorarlberger Medienhaus gehörenden Onlinedienst "Vorarlberg Online " ist eine erste Entscheidung gefallen. Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, bestätigte am Dienstag eine Meldung der Wirtschaftspresseagentur.com, wonach eine einstweilige Verfügung gegen die Teleport Consulting und Systemmanagement GmbH (Teleport), den Medieninhaber von Vorarlberg Online, erlassen wurde. Teleport-Geschäftsführer Markus Raith kündigte Rekurs an.

Klage

Der ORF hat am 12. September auf Unterlassung der Verwendung von Beiträgen der Internetseite des ORF Vorarlberg durch Vorarlberg Online geklagt. Dem Antrag auf einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung wurde statt gegeben. Wie Flatz gegenüber der APA erklärte, ist die einstweilige Verfügung gegen Teleport am 2. Oktober ergangen. Am Montag sei sie beiden Parteien zugestellt worden.

Die einstweilige Verfügung ist damit wirksam, aber noch nicht rechtskräftig, bestätigte der Gerichtssprecher. Sollte sich Teleport nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht laut Flatz eine Exekution mit Geldstrafe.

"Die getroffene Entscheidung lässt viele Fragen offen, die von grundsätzlicher Bedeutung und noch nicht beurteilt sind"

Raith sagte auf Anfrage, dass man gegen die Entscheidung des Landesgerichts Rekurs einlegen werde. "Die getroffene Entscheidung lässt viele Fragen offen, die von grundsätzlicher Bedeutung und noch nicht beurteilt sind", so Raith. Man werde den Instanzenzug durchgehen. An die einstweilige Verfügung werde man sich aber halten, bis eine rechtskräftige Entscheidung gefallen sei, unterstrich der Geschäftsführer.(APA)