Der Erfolg von Meinl Success bei der Rückforderung der Provisionen ist noch nicht sicher. Viele Finanzberater verweigern die Zahlung, weil Meinl nicht informiert habe.

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Wien - Vielen Vermögensverwaltern, die Zertifikate der Meinl European Land (MEL) an den Mann brachten, flatterten in den letzten Tagen unangenehme Briefe ins Haus. Absender: Meinl Success, die Fondsgesellschaft der Meinl Bank; Inhalt: Rückforderung umfassender Provisionen von den Beratern; Begründung: Da viele Anleger ihre Papiere im Zug des Kurseinbruchs verkauften, seien die im Voraus an die Vertriebspartner ausgezahlten Bonifikationen hinfällig.

In der Branche brodelt es, ist sie doch allein schon wegen des Wertverlusts von MEL bei Kunden schlecht angeschrieben und mit Klagen bedroht. Nun werden die Berater auch noch von Meinl Success zum Aderlass gebeten. Das sei nicht nachvollziehbar, meint der Chef eines großen Vermögensverwalters. Immerhin hätte Meinl sich auch nicht an die eigene Verpflichtung gehalten und die Vertriebspartner über den Aktienrückkauf informiert, schnaubt der Finanzberater, der anonym bleiben will. Die Finanzdienstleister hätten ihre Beratung ja voll erbracht. Er schätzt, dass die Branche mit der Rückzahlung zweistelliger Millionenbeträge konfrontiert sei.

"Riesen-Schaden"

In die gleiche Kerbe schlägt der Vertreter der Vermögensberater in der Wirtschaftskammer, Wolfgang Göltl: "Wir haben schon einen Riesen-Schaden, weil wir betroffene Kunden verlieren." Wie viele Unternehmen von den Ansprüchen der Meinl Success erfasst wurden, weiß der Branchen-Repräsentant nicht. Dem Vernehmen nach sind es 1500.

Bei Meinl Success sieht man das weniger dramatisch. Erstens würden nur Teile der Provisionen zurückgefordert und diese auch nur, wenn die Anleger binnen Jahresfrist verkauften. Zweitens könne man in einigen Fällen über eine Stundung der Forderung sprechen, meint ein Sprecher der Fondsgesellschaft.

Ein Berater geht davon aus, dass die Causa vor Gericht landen wird. Damit wäre das mögliche rechtliche Nachspiel der Causa MEL um eine weitere Facette reicher. Wie berichtet dürften zahlreiche Anleger versuchen, sich an den Beratern schadlos zu halten. Konsumentenschutz-Minister Erwin Buchinger hatte sogar Sammelklagen gegen Meinl, MEL und Vermittler angekündigt. Auch in einem Gutachten des Interessenverbands der Anleger werden die Berater als am leichtesten greifbarer Adressat von Schadenersatzklagen genannt. Göltl räumt ein, dass die Branche "das schwächste Glied" in der Reihe der Meinl-Affäre sei. Deshalb prüften die Vertriebspartner ihrerseits rechtliche Schritte gegen MEL und Meinl Bank: "Bei einem Aktienrückkauf ist es Usus, darüber zu informieren", meint Göltl.

Prüfung entscheidend

Doch letztlich wird alles vom Ausgang der Meinl-Prüfung abhängen. Während die Notenbank noch länger damit beschäftigt sein wird, den Verdacht auf Marktmanipulation sowie die Verflechtungen der Meinl-Firmen aufzuklären, ist die Untersuchung betreffend Verletzungen der Publizitätspflichten offenbar weit gediehen. Laut Insidern wird die Finanzmarktaufsicht noch im Oktober mit einem Ergebnis aufwarten. Der Ausgang sei aber offen. Ein FMA-Sprecher wollte das nicht kommentieren.

In der Branche wird es als naheliegend bezeichnet, die Publizitätsfragen vorweg zu beantworten. Die Frage der Marktmanipulation werde sehr lange dauern, da auch Auskunftsersuchen im Ausland gestellt werden müssen, heißt es. Für eine etwaige Klagswelle wäre die Verletzung der Veröffentlichungspflichten - es gilt die Unschuldsvermutung - ausreichend. Es handelt sich dabei um ein Schutzgesetz, bei Verstößen böten sich Schadenersatzforderungen förmlich an. Es geht vor allem darum, ob die Aktienrückkäufe zu spät gemeldet wurden. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.10.2007)