Das dem STANDARD vorliegende Papier birgt insofern Sprengstoff, als die ARA nur Treuhänderin der von Produktions- und Handelsbetrieben (Lizenznehmer) eingehobenen Entsorgungsgebühren ist und außer Provisionen für das Vermitteln der Aufträge an die Branchengesellschaften keine Einnahmen hat. Um zu Fusionieren müsste die ARA Geld ausgeben, das ihr nicht gehört.
"Das ist ungeheuerlich, hat aber System," sagte der Unternehmer Johann Frank dem STANDARD. Seine Firma Plato Plastik, die früher Plastiktragtaschen hergestellt hat und jetzt nur noch Handel damit betreibt, hat schon den einen und anderen Strauß mit der ARA ausgefochten. Dabei ging es auch um zu viel kassierte Gebühren, die, statt am Jahresende zurückgezahlt zu werden, im System gehortet wurden mit der Konsequenz, dass in der Folge Steuer fällig wurde. Frank verweist darauf, dass sich die ARA bereits Ende der Neunzigerjahre jeweils elf Prozent an den Branchengesellschaften gesichert hat - "mit Geld, das nicht ihres ist".
Freikaufen
Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, haben laut Verpackungsverordnung zwei Möglichkeiten: Die Behältnisse und Folien entweder selbst sammeln und der Wiederverwertung zuführen oder sich freikaufen. Die meisten Unternehmen haben sich für Variante zwei entschieden. Im haushaltsnahen Bereich kommt dafür nur die ARA infrage, die in dem Bereich derzeit ein Monopol hat.
Die ARA schließt Entsorgungsverträge mit den jeweiligen Branchengesellschaften - bei Kunststoffen mit der ÖKK, bei Glas mit der AGR, bei Papier mit der ARO, für alle anderen Materialien mit der ArgeV. Diese vier sind die einzigen, die einen Systemgenehmigungsbescheid des Umweltministeriums haben.
Zugzwang
Die ARA selbst steht nun unter Zugzwang, weil sie selbst keinen Systemgenehmigungsbescheid hat. Ein solcher wurde ihr Anfang der 1990-er Jahre verwehrt. Sollte eine der Gesellschaften ihren Vertrag mit der ARA kündigen, könnte sie überflüssig werden. Mit einer Fusion hingegen käme sie doch noch zu so einem Bescheid.