Paragraf wird nach Standard-Bericht geprüft - mit dem Ziel einer "allfälligen Novellierung"
Redaktion
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Wien - Berichte über Ermittlungen gegen die Helfer der untergetauchten, 15-jährigen Arigona Zogaj lassen die Diskussion um einen "Denunziationsparagrafen" im Fremdenpaket wieder aufleben.
Wie am Montag bekannt wurde, hat die Bezirkspolizeidirektion Vöcklabruck bei der Staatsanwaltschaft Wels laut Paragraf 115 Fremdenpolizeigesetz jene noch teilweise unbekannten Personen angezeigt, die Arigona in der Illegalität unterstützen. "Das heißt, dass die Polizei Nachforschungen anstellt", erklärt Staatsanwaltsprecher Manfred Holzinger.
Der umstrittene Passus bedroht all jene mit bis zu sechs Monaten Haft, die mit dem Vorsatz, eine Abschiebung zu verhindern, "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt erleichtern". Anwälte in Ausübung ihres Berufes können nicht belangt werden, sehr wohl aber Angehörige der Fremden - während Angehörige von Straftätern Aussagen ungestraft verweigern dürfen.
Bestimmung könnte geändert werden
Im August hatte der Standard über eine Frau und Tochter berichtet, die zu je zwei Monaten bedingt verurteilt wurden, weil sie den afrikanischen Ehemann und Stiefvater vor der Fremdenpolizei verleugneten: Für das Justizministerium der Anlass, um der Oberstaatsanwaltschaft einen "Berichtsauftrag" über die Anwendung des Paragrafen zu erteilen. Mit dem Ziel einer "allfälligen Novellierung", wie Oberstaatsanwaltsprecherin Maria-Luise Nittel sagt. Die Berichtsfrist endet am 20. Oktober. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 10.10.2007)
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