Einser- und Zweiervorschläge
Zwei Mal hatte der Senat dem Uni-Rat bisher keinen Dreier- sondern einen Einer- bzw. einen Zweiervorschlag vorgelegt. Diese fanden aber keine Stimmenmehrheit im Uni-Rat. Am Dienstag nach der Sitzung meinte Bratschko, man sei nun bemüht, dem Uni-Rat zu entsprechen und ihm die Möglichkeit zu geben, "aus einem Dreiervorschlag einen Kandidaten oder eine Kandidatin" zu wählen. Der Beschluss sei mehrheitlich gewesen. Seitens des Uni-Rates zeigte man sich erfreut, dass nun "Bewegung in die Sache kommt", so Vorsitzender Franz Marhold auf APA-Anfrage.
Keine Frau unter den Kandidaten
Die Genesis der Rektorswahl an der Med-Uni füllt inzwischen Bände: Nachdem der Senat im Frühjahr nur einen Einer-Vorschlag präsentiert und dieser Kandidat im Uni-Rat nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hatte, musste neu ausgeschrieben werden. Beim zweiten Versuch wurde vom Senat ein Zweiervorschlag erstellt, der aber nicht zur Abstimmung im Uni-Rat kam, weil der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Bedenken angemeldet hatte, da die einzige Bewerberin - Babette Simon, Vizerektorin der Philipps-Universität Marburg - nicht in den Vorschlag gekommen war.
Inzwischen war Rektor Gerhard Franz Walter, der im ersten Verfahren durchgefallen war und sich bei der Wiederholung nicht mehr beteiligt hatte, zurückgetreten, um die Handlungsfähigkeit der Uni zu erhalten. Ohne Neubestellung hätte es ab 1. Oktober auch kein Vizerektorat gegeben, dessen Inhaber, Karlheinz Tscheliessnigg, nunmehr die Rektorsagenden bis zur Neuwahl ausfüllt.
Zweiervorschlag rechtswidrig