"Es gibt eine GMX-Mailadresse und das klare Bekenntnis, dass wir helfen wollen". S., der Sprecher der Initiative "Bleiberechtshilfe", will im Gespräch mit derStandard.at nicht, dass sein Name publik wird. "Wir sind uns bewusst, dass wir leicht mit dem Paragrafen 115 in Konflikt kommen könnten, trotzdem müssen wir etwas tun."

Davon, dass die Initiative, die erst vor zwei Wochen gegründet wurde, demnächst unter Überwachung stehen wird, geht ihr Sprecher aus. Aber genau diese herrschende Gesetzeslage mache Engagement und unter Umständen auch zivilen Ungehorsam notwendiger als je, denn nicht jedes Gesetz habe auch einen Sinn.

Hilfe für Illegalisierte und deren FreundInnen

Die Initiative sieht sich, so S., als eine Art Maklerbüro, als Drehscheibe für Unterstützungen aller Art für Illegalisierte und deren FreundInnen. Die öffentliche Wahrnehmung konzentriere sich jetzt auf einige wenige Fälle, meint S., in denen Familien betroffen sind. Aber auch Alleinstehende oder Alte würden Opfer der rigiden Fremdengesetze und aus einem Leben herausgerissen, das sie sich gerade erst wieder aufgebaut haben.

Da sei zum Beispiel der allein stehende Zeitungsverkäufer. Er ist über 60, war jahrelang in Österreich, und wird jetzt abgeschoben. Er will nicht nach Hause zurück, denn er schämt sich, zugeben zu müssen, dass er hier nur Zeitungen verkauft hat. "Dieses Menschen werden sich die Medien sicher nicht annehmen," bedauert S..

Ungehorsam

"Menschen wie ihm können wir vielleicht kurzfristig einen hilfsbereiten Anwalt vermitteln oder ihm mit ein paar Hundert Euro aushelfen, die gespendet wurden. Versprechen können wir allerdings nichts". Das Interesse, zu helfen, sei auf alle Fälle da, obwohl die Initiative sich auf Mundpropaganda verlasse, seien schon etliche Hilfsangebote eingetrudelt.

Am häufigsten komme Hilfe aber ohnehin aus dem Freundeskreis der Betroffenen selbst, weiß S. aus Erfahrung. Und auf dem Land sei die Solidarität ungleich größer. Auch für diese HelferInnen steht die Initiative im Ernstfall mit Rat und Tat zur Verfügung.

Dass er oder Leute, die ihre Hilfe anbieten, tatsächlich nach dem "Beihilfe-Paragrafen" angezeigt werden könnten, will S. nicht auf die Waagschale werfen. Die Gesetze, sinnvoll oder nicht, seien die eine Sache, die Urteilsfähigkeit der Richter eine andere. "Wir machen nichts falsch. Und es gibt kein Delikt "Beihilfe zur Beihilfe". (mhe/derStandard.at, 10.10.2007)