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Das deutsches Kartellamt geht dem Verdacht wettbewerbswidriger Preismanipulationen durch Bayer nach.

Foto: APA/dpa/Martin Gerten
Bonn - Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen bei rezeptfreien Arzneimitteln wie dem Kopfschmerz-Klassiker Aspirin hat das deutsche Bundeskartellamt am Donnerstag Büros des Pharma-Konzerns Bayer durchsucht. Es bestehe der Verdacht, dass ein Tochterunternehmen des Konzerns in wettbewerbswidriger Weise die Endkundenpreise für die verschreibungsfreien, aber apothekenpflichtigen Arzneien manipuliert habe - zum Schaden der Verbraucher, teilte die Behörde mit. Bayer kündigte an, die Ermittlungen der deutschen Wettbewerbsbehörde nach Kräften zu unterstützen.

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde steht das für die rezeptfreien Arzneimittel zuständige Tochterunternehmen Bayer Vital im Verdacht, Apothekern zusätzliche Rabatte von bis zu drei Prozent für den Fall gewährt zu haben, dass sie sich im Wesentlichen an die unverbindlichen Preisempfehlungen von Bayer hielten und auf hohe und dauerhaften Preissenkungen für die Produkte des Konzerns verzichteten.

"Eine solche Einflussnahme auf den Verkaufspreis des Händlers durch den Hersteller ist nach nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden", betonte das Kartellamt.

Konzerninterne Dokumente

Das Hamburger Magazin "stern" hatte am Mittwoch vorab berichtet, Bayer stehe im Verdacht, mehr als 11.000 Apotheken mit Sonderrabatten von Preissenkungen abgehalten zu haben. Das Magazin berief sich dabei auf konzerninterne Dokumente. Der Konzern hatte sich daraufhin selbst an das Kartellamt gewandt und seine Kooperationsbereitschaft erklärt.

Ein Bayer-Sprecher betonte: "Wir arbeiten mit den Behörden zusammen. Was immer sie von uns brauchen, werden sie bekommen." Bayer dulde keine Preisabsprachen und gehe jedem Verdacht in dieser Richtung nach.

Bayer vertreibt eine umfangreiche Palette rezeptfreier Arzneimittel, dazu gehören neben Aspirin auch andere Klassiker wie die Heilsalbe Bepanthen oder die Fußpilz-Creme Canesten. Das Unternehmen erzielt damit weltweit Umsätze in Milliardenhöhe. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnte ein Bußgeld deshalb eine beträchtliche Höhe erreichen.

Wettbewerb kaum spürbar

Die Preisbindung für rezeptfreie Medikamente in Apotheken war bereits Anfang 2004 aufgehoben worden. Doch führte die Liberalisierung auf dem Arzneimittelmarkt bisher nicht zu dem erhofften spürbaren Wettbewerb. Ein Apotheken-Check der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr ergab, dass sich bei fünf geprüften freiverkäuflichen Arzneimitteln mehr als 90 Prozent der Apotheken an die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers hielten.

Unter den überprüften Medikamenten war damals auch der Bayer-Klassiker Aspirin, bei des sich nach der Untersuchung der Verbraucherzentralen mehr als 91 Prozent der Apotheken an die Preisempfehlung des Herstellers hielten. Allerdings war diese Tendenz bei Medikamenten anderer Hersteller, etwa bei dem Schmerzmittel Dolormin und dem Heuschnupfen-Mittel Vividrin noch ausgeprägter. (APA/AP)