Das Ausmaß der privaten Haushaltsverschuldung ist in Österreich enorm. Nach Informationen der Österreichischen Nationalbank hatten private Haushalte im Jahr 2006 Kreditverpflichtungen in Höhe von knapp 138 Milliarden Euro. Der Übergang von einer Verschuldung zu einer Überschuldung ist oft fließend: unter einer Überschuldung versteht man die faktische Unmöglichkeit von Haushalten, Schulden aus dem laufenden Einkommen in einer angemessenen Frist zu begleichen. Dass Überschuldung für viele Menschen in Österreich ein drastisches Problem ist, zeigen folgende Kennzahlen eindrucksvoll auf, die im SCHULDENREPORT 2007 veröffentlicht wurden: allein im Jahr 2006 wurden mehr als 943.000 Fahrnisexekutionen (das ist die gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen) und mehr als 762.000 Forderungsexekutionen (über den Weg der Lohnpfändung) beantragt.
Die bevorrechteten Schuldenberatungsstellen Österreichs, deren KlientInnen vor allem aus überschuldeten Haushalten kommen, sind im Jahr 2006 knapp 50.000 Personen mit Schuldenproblemen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Die Zahl der hilfesuchenden Personen hat im Übrigen in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen – was auf eine Zunahme der Überschuldungsproblematik hinweist. Professionelle SchuldenberaterInnen stellen immer wieder fest, dass Menschen, die in Zahlungsverzug geraten, in den meisten Fällen nicht zahlungsunwillig, sondern tatsächlich zahlungsunfähig sind – umso verwunderlicher ist die Praxis vieler Banken, aber auch anderer kommerzieller Unternehmungen, Kredite (beispielsweise Konsumkredite) relativ leichtfertig zu vergeben.
Die Median-Verschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungsstellen belief sich im Jahr 2006 auf über 38.000 Euro. Gleichzeitig verdiente mehr als die Hälfte der KlientInnen monatlich weniger als 1.000 Euro (siehe SCHULDENREPORT 2007). Eine Schuldensanierung gestaltet sich unter diesen finanziellen Umständen dementsprechend schwierig bzw. ist sie aus eigenen Mitteln kaum bewältigbar. Nicht nur, weil das Geld für die Tilgung des geschuldeten Betrags schlicht fehlt, sondern auch, weil der geschuldete Betrag auf Grund der Zinsbelastung kontinuierlich weiter ansteigt. So werden beispielsweise bei Zahlungsverzug zusätzlich zum vereinbarten Sollzinssatz Verzugszinsen fällig. Dies kann dazu führen, dass sich der Schuldenbetrag innerhalb von wenigen Jahren allein auf Grund der kumulierten Zinsbelastungen vervielfacht.
Einen möglichen Ausweg aus der Überschuldungsproblematik bietet seit 1995 die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens, umgangssprachlich auch als ‚Privatkonkurs’ bekannt. Im besten Fall führt der Privatkonkurs zu einer vollständigen Entschuldung nach sieben Jahren. Bis zur Entschuldung lebt der Schuldner oder die Schuldnerin allerdings mit seiner oder ihrer Familie am bzw. vom (nicht mehr pfändbaren) Existenzminimum. 2006 wurden in Österreich 7.509 Anträge für ein Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet – eine Anzahl, die im Vergleich zum Ausmaß der im selben Jahr beantragten Fahrnis- und Forderungsexekutionen verhältnismäßig bescheiden wirkt.