Wien - Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde Donnerstagabend im Familienausschuss die Neuregelung des Kindergeldes beschlossen. Die wesentlichste Neuerung ist die Wahlmöglichkeit zwischen drei Bezugsmodellen. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze von 14.600 auf 16.200 Euro angehoben. Dass die Zuverdienstgrenze nicht abgeschafft wird, ist der Hauptkritikpunkt der Oppositionsparteien, die der Novelle nicht zustimmten.

Anträge von FPÖ und BZÖ auf eine generelle Abschaffung der Zuverdienstgrenze blieben im Ausschuss ebenso in der Minderheit wie ein Zusatzantrag der Grünen zur Arbeitszeitreduktion. SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl wies darauf hin, dass sich auch ihre Partei den Entfall der Zuverdienstgrenze bei Arbeitszeitreduktion gewünscht hätte. Aber darauf habe man sich nicht einigen können. Familienministerin Andrea Kdolsky erklärte das Nein der ÖVP einmal mehr damit, dass die Einführung von Arbeitszeitgrenzen einen massiven Verwaltungsaufwand brächte.

Nächste Woche im Nationalrat

Im Nationalratsplenum wird die Kindergeld-Reform Mittwoch nächster Woche beschlossen. In Kraft treten wird sie Anfang nächsten Jahres. Allerdings können auch Eltern von Kindern, die zuvor geboren wurden, auf die neuen Modelle umsteigen - wenn das Kind unter 15 Monate (beim Bezugsmodell 15+3) bzw. unter 20 Monate (bei 20+4) alt ist.

Im Modell 15+3 (15 Monate ein Partner, drei der andere) gibt es künftig 800 Euro monatlich, im Modell 20+4 624 Euro. Wie bisher gibt es auch die Möglichkeit, für 30+6 Monate 436 Euro zu beziehen. Als geschätzte Mehrkosten für die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden in den Erläuterungen der Regierungsvorlage 918,6 Mill. genannt. (APA)